Rheinische Kirche beschließt Bürokratieabbau

"Leichtes Gepäck"

Die Evangelische Kirche im Rheinland will Bürokratie abbauen, damit Kirchengemeinden ihre inhaltlichen Aufgaben besser erfüllen können. Gerade im Hinblick auf eine kleiner werdende Kirche müsse man Verordnungen fallen lassen.

In evangelischen Gemeinden im Rheinland soll Bürokratie reduziert werden / © Martin Schutt (dpa)
In evangelischen Gemeinden im Rheinland soll Bürokratie reduziert werden / © Martin Schutt ( dpa )

Die rheinischen Landessynode beschloss am Donnerstag in Bad Neuenahr, das "Gepäck an Vorschriften und Strukturen" zu verringern. "Mit Blick auf eine kleiner werdende Kirche müssen wir uns von kleinteiligen Vorschriften und Ordnungen verabschieden", sagte der oberste Jurist der Landeskirche, Johann Weusmann.

"Wir müssen uns fragen: Was brauchen Gemeinden und Kirchenkreise, um ihrem Auftrag der Verkündigung gerecht zu werden und was brauchen sie nicht."

Preußische Rechtsauffassung abbauen

Es gehe um einen Mentalitätswandel, betonte Weusmann. Das unterstreicht der Bericht einer Arbeitsgruppe mit dem Titel "Leichtes Gepäck", die Vorschläge zum Bürokratieabbau erarbeitet hat. In dem Papier heißt es, der rheinischen Kirche liege eine preußische Rechtsauffassung zugrunde, die dazu neige, alle denkbaren Risiken durch Gesetze und Verordnungen auszuschließen.

"In der Folge haben Gesetzessammlungen, auch Grundordnungen wie eine Kirchenordnung sowie Verwaltungs- und Prüfungsumfänge die Tendenz zu wachsen." Organisatorische Strukturen und Verordnungen müssten aber immmer wieder daran gemessen werden, ob sie noch dem biblischen Auftrag dienten.

Genehmigungsverfahren entschlacken

In mehreren Teilprojekten sollen nun Vorschläge erarbeitet werden, wie kirchliche Gesetze und Verfahren einfacher und kompakter werden können. Unter anderem sollen Genehmigungsverfahren entschlackt werden und die 694 Kirchengemeinden und 38 Kirchenkreise mehr Verantwortung bekommen.

Es gehe um ein "gegenseitiges Vertrauen in die Kompetenz der nächsten Ebene" und die Bereitschaft, Verantwortung für Entscheidungen zu übernehmen, erläuterte Weusmann. Dafür müsse auch die Kommunikation zwischen den Kirchengemeinden, den Kirchenkreisen und der Landeskirche verbessert werden.

Alternative Gemeindeformen ausprobieren

Vereinfachte Verfahren etwa zur Genehmigung sollen zunächst in einzelnen Kirchenkreisen und Gemeinden erprobt werden. Die Landessynode entscheidet auf ihrer bis Freitag dauernden Tagung auch noch über ein "Erprobungsgesetz", das es Gemeinden ermöglichen, alternative Gemeindeformen und neue Verfahren etwa bei Presbyteriumswahlen auszuprobieren.


Quelle:
epd