Baden-Württemberg beschließt neues Feiertagsgesetz

Tanzen an Sonntagen erlaubt

Der baden-württembergische Landtag hat am Mittwoch bei sehr wenigen Gegenstimmen ein neues Feiertagsgesetz beschlossen.

Zwei Tanzende in einer Disco / © Jens Kalaene (dpa)
Zwei Tanzende in einer Disco / © Jens Kalaene ( dpa )

Es sieht vor, das bislang an allen Sonntagen von 3 bis 11 Uhr geltende Tanzverbot aufzuheben. Die sogenannten stillen Feiertage wie Karfreitag, Allerheiligen, Buß- und Bettag, Volkstrauertag und Totengedenktag bleiben weiter durch ein Tanzverbot geschützt. An Heiligabend und am ersten Weihnachtstag dürfen indes Tanzpartys gefeiert werden. Die Zeiten der Hauptgottesdienste bleiben geschützt.

Regelung dem gesellschaftlichen Wandel angepasst

Das Recht soll dem gesellschaftlichen Wandel angepasst werden. Auch die Kirchen brachten ihre grundsätzliche Zustimmung zum Ausdruck.

Innennminister Reinhold Gall (SPD) betonte in der Debatte, das von der grün-roten Landesregierung ins Parlamen eingebrachte Gesetz gewährleiste auch weiterhin Sonn- und Feiertagsschutz und begnüge sich mit "moderaten Änderungen". Das bisherige Feiertagsgesetz im Südwesten war im bundesweiten Vergleich sehr streng.


Quelle:
KNA