Regierung will strafrechtliche Verfolgung verschärfen

Kampf gegen Genitalverstümmelung

Vor allem in vielen Ländern Afrikas, auf der arabischen Halbinsel und in Teilen Asiens ist die Genitalverstümmelung von Mädchen verbreitet. Ein sehr schmerzhafter und manchmal tödlicher Eingriff an den weiblichen Sexualorganen. Auch in Deutschland sind Genitalverstümmelungen Praxis - und sollen nun schärfer strafrechtlich verfolgt werden.

 (DR)

Ein Gesetzentwurf von Union und SPD sieht vor, dass bei Beschneidungen von Mädchen keine Verjährung eintritt, bis die Betroffene 18 Jahre alt ist. Danach gilt eine zehnjährige Verjährungsfrist. Täter können also verfolgt werden, bis die Betroffene 28 Jahre alt ist. Die Verschärfung des Strafrechts soll am Donnerstag im Bundestag beschlossen werden. Sie gilt auch für andere Formen der Kindesmisshandlung.

Es dürfe nicht länger sein, dass Täter wegen Lücken im Strafrecht davonkämen, sagte SPD-Fraktionsvize Fritz Rudolf Körper der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Mittwochsausgabe). Bisher gelte für die Misshandlung von Schutzbefohlenen, gefährliche oder schwere Körperverletzung nur die Verjährungsfrist von zehn Jahren. Sei diese abgelaufen, müssten Eltern, Mediziner oder traditionelle Beschneider keine Strafe mehr befürchten. Weil Angehörige die Verstümmelungen nicht anzeigten und die Opfer in der Regel frühestens mit dem 18. Lebensjahr zur Polizei gingen, blieben viele Peiniger bisher ungeschoren.

Eine Gruppe von Abgeordneten um Sibylle Laurischk (FDP), Konrad Schily (FDP) und Irmingard Schewe-Gerigk (Grüne) hatte zuvor einen Gruppenantrag initiiert, der eine härtere Ahndung von Genitalverstümmelungen vorsieht. Die Änderung der Verjährung sei nur auf beständigen Druck auf die Regierung durch den Gruppenantrag entstanden, erklärten die Parlamentarier am Mittwoch. Diese großen Fortschritte im Kinderschutz seien zu begrüßen. Eine ernst gemeinte Präventions- und Öffentlichkeitsarbeit mit einer soliden Finanzierung bleibe jedoch weiterhin notwendig.

Nach Einschätzung der Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes leben gegenwärtig rund 20.000 Mädchen und Frauen ausländischer Herkunft in Deutschland, die Opfer von Genitalverstümmelungen sind. Mindestens 5.000 Migrantinnen seien zudem in der Gefahr, einem solchen Eingriff noch unterzogen zu werden. Die tatsächlichen Zahlen dürften noch darüber liegen.

Bei der Genitalverstümmelung handelt es sich um einen sehr schmerzhaften und manchmal tödlichen Eingriff an den weiblichen Sexualorganen. Vor allem in vielen Ländern Afrikas, auf der arabischen Halbinsel und in Teilen Asiens sind die Beschneidungen von Mädchen verbreitet.