RBB-Mitarbeiter wenden sich gegen kirchliche Programmanteile

"Keiner anderen Gruppierung eingeräumt"

Der Redaktionsausschuss des Rundfunks Berlin-Brandenburg wendet sich gegen die Senderechte der Kirchen im Programm der ARD-Anstalt. Es sei "nicht nachvollziehbar, warum die Kirchen nach wie vor selber im RBB Programm machen dürfen".

Ein Schild mit dem Logo des Rundfunks Berlin-Brandenburg (rbb) steht vor dem Gebäude des Fernsehzentrums in Berlin. / © Fabian Sommer (dpa)
Ein Schild mit dem Logo des Rundfunks Berlin-Brandenburg (rbb) steht vor dem Gebäude des Fernsehzentrums in Berlin. / © Fabian Sommer ( dpa )

Das sei "ein Recht, was keiner anderen Gruppierung eingeräumt wird", schreibt der Ausschuss in seiner Stellungnahme zur geplanten Reform des Staatsvertrags des Rundfunks Berlin-Brandenburg (RBB, die der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) vorliegt. Weiter heißt es: "Entweder bekommen auch andere gesellschaftliche Gruppen die Möglichkeit, Programm zu machen - oder alle sind gleichermaßen Gegenstand journalistischer Berichterstattung."

Gesetzliche Regeln für den RBB sollen deutlich geändert werden

Die Landesregierungen von Berlin und Brandenburg wollen die gesetzlichen Regeln für den RBB in einigen Bereichen deutlich ändern. Dazu haben sie Ende August einen Entwurf für einen neuen Staatsvertrag für die öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt vorgelegt.

Darin werden Kirchen und anderen für die Bevölkerung bedeutsamen Religionsgemeinschaften weiterhin Sendezeiten etwa für die Übertragung von Gottesdiensten zugesprochen. Einschränkend hinzukommen soll die Bedingung, dass sich die Gemeinschaften nicht gegen die Werte des Grundgesetzes oder der Landesverfassungen richten dürfen.

Künftig mehr geteilte Verantwortung, mehr Kontrolle und Transparenz

Mit der Änderung des Staatsvertrags wollen Berlin und Brandenburg unter anderem Gehalt und Macht der Intendanten beschneiden. Künftig soll es mehr geteilte Verantwortung sowie mehr Kontrolle und Transparenz geben. Das Inkrafttreten der neuen Regeln ist nach Verabschiedung durch die Landesparlamente im 1. Quartal 2024 geplant.

Die beiden großen Kirchen in Deutschland haben traditionell ein sogenanntes Drittsenderecht im öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Neben der Übertragung von Gottesdiensten umfasst dies auch andere Formate wie zum Beispiel Morgenandachten im Radio. Diese sogenannten Verkündigungssendungen verantworten die Kirchen, nicht die Redaktionen der Sender, die aber das Budget stellen.

Quelle:
KNA