Priester legt Berufung gegen Urteil wegen Kindesmissbrauchs ein

Freiheitsstrafe auf Bewährung

Missbrauch durch den Pfarrer. So lautete das Urteil eines Gerichts in Rheinland-Pfalz im März. Doch der Verurteilte legt jetzt Berufung gegen die Freiheitsstrafe auf Bewährung ein. Es geht um ein Geschehen in Liechtenstein.

Symbolbild Prozessakten liegen auf einem Tisch / © Swen Pförtner (dpa)
Symbolbild Prozessakten liegen auf einem Tisch / © Swen Pförtner ( dpa )

Gegen seine Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes hat ein Priester aus Rheinland-Pfalz Berufung eingelegt.

Das Amtsgericht in Montabaur bei Koblenz hatte diesen vor rund zwei Wochen zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt und die Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Wie ein Gerichtssprecher am Freitag auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) außerdem mitteilte, hat neben dem Verurteilten auch die Koblenzer Staatsanwaltschaft Berufung gegen das Urteil eingelegt.

Mann lebt inzwischen in Rheinland-Pfalz

Der Mann wurde im März erstinstanzlich vom Amtsgericht für schuldig befunden, im Jahr 2019 in einem Pfarrhaus in Liechtenstein sexuelle Handlungen an einem Kind vorgenommen zu haben. Dort war der Deutsche einige Jahre als Gemeindepfarrer tätig. 

Inzwischen lebt er in Rheinland-Pfalz, sodass sich das Gericht in Montabaur mit den Vorwürfen befasste. In Deutschland war der Mann nicht als Pfarrer tätig gewesen.

Quelle:
KNA