Präses Schneider zum Abschluss der Synode

"Um Kinder kümmern - unser wesentlicher Auftrag"

In Bad Neuenahr endet heute die diesjährige Landessynode der Evangelischen Kirche im Rheinland. Bei dem einwöchigen Treffen wurden verschiedene Beschlüsse gefasst, so sollen Gemeinden den Kampf gegen Kinderarmut verstärken. Wie genau, erklärt im domradio Präses Nikolaus Schneider.

 (DR)

domradio: Die Evangelische Kirche im Rheinland will mehr gegen Kinderarmut tun. Was genau?
Schneider: Das Ganze hat natürlich eine materielle Seite. Vor allem aber eine Seite des miteinander Umgehens. Die materielle Seite bedeutet, dass man bei Kindern aus sehr armen Familien sicherstellen muss, dass auch eine Basis da ist - eine finanzielle Basis zu Befriedigung der Grundbedürfnisse. Und Grundbedürfnis meint hier wirklich: genügend zu Essen und Trinken, genügend Kleidung. Aber auch, die Bücher in Schule zu erhalten, auf Klassenfahrten mitzufahren und Ähnliches. Das ist das eine. Das andere ist, dass diese Kinder in der Mitte unserer Gesellschaft bleiben. Dass sie frühzeitig gefördert werden. Und dass das schon im Kindergarten beginnt und unsere Kirchengemeinden sich das mit zur Aufgabe machen. Diese beiden Punkte haben auf der Synode eine entscheidende Rolle gespielt.

domradio: Wie genau können die Kirchengemeinden aktiv werden?
Schneider: Zum Beispiel indem sie ein Angebot machen, bei dem Kinder frühstücken können. Wir machen leider die Erfahrung, dass Kinder aus armen Familien ohne Frühstück in den Kindergarten oder die Schule kommen. Oder indem man Schulaufgabenhilfe anbietet oder andere wesentlichen Dinge des Lebens einstudiert - Körperpflege, Hygiene oder Ähnliches.
Unser Ziel ist es, das Gemeinden in allen großen Städten und den ländlichen Gemeinden sich solche Angebote zur eigenen Sache machen. Denn: Sich um Kinder zu kümmern, ist ein wesentlicher Auftrag Jesu. Das hat er uns bereits im Evangelium mit auf den Weg gegeben. Denn Kinder sind schutzlose Wesen. Wenn wir nicht von Anfang an einen geschützten Raum und die nötige Liebe anbieten - wie sollen sie sich entwickeln können?

domradio: Was halten Sie vom gerade geschnürten zweiten Konjunkturpaket in dieser Hinsicht?
Schneider: Für Menschen, die arm dran sind und von Hartz IV leben, ist jeder Euro eine Hilfe. Insofern werden die 100 Euro helfen. Man muss allerdings sicherstellen, dass sie wirklich den Kindern zu Gute kommen. Das ist immer das Problem, wenn Geld verteilt wird. Ich hätte eher auf den Ausbau von Kindergärten und Schulen und die Möglichkeit, dort die Angebote zu verbessern, gesetzt.

domradio: Was halten Sie von dem 11-Euro-Bonus für Kinder?
Schneider: Ein Schritt in die richtige Richtung ist das. Aber wenn man sieht, was die Regierung in ihren Armutsberichten als das Nötige ansieht. Und wenn man dann sieht, wie der Regelsatz bei Hartz IV berechnet wird, bleibt da immer noch eine Gerechtigkeitslücke.

Pastoren als Honorarkräfte
Der Pastor als Honorarkraft mit fester Vergütung für den Gottesdienst: Diese Ergänzung zur klassischen Pfarrtätigkeit ist künftig in der Evangelischen Kirche im Rheinland möglich. Ordinierte Theologen ohne Pfarrstellen sollen nach einem Beschluss der rheinischen Landessynode von Donnerstagabend ihre Dienste auf dieser Grundlage anbieten können. Das Modell soll fünf Jahre lang erprobt werden, wie das Kirchenparlament nach einer lebhaften Debatte entschied. Details für die "ergänzenden pastoralen Dienste auf Honorarbasis" müssen noch von der Kirchenleitung erarbeitet werden.

"Was in Schule, Erwachsenenbildung und Diakonie möglich ist, muss auch im pastoralen Dienst eingerichtet werden können", sagte die Superintendentin des Kirchenkreises Wied, Marion Obitz. Der theologische Nachwuchs wolle die Möglichkeit haben, bei fehlender Aussicht auf eine Pfarrstelle auf diese Weise in der Kirche mitzuarbeiten und die eigenen Kompetenzen gegen Entgelt einzubringen, auch wenn die Honorare für den Lebensunterhalt alleine nicht ausreichten. In der Vorlage werden als mögliche Vergütungen 160 Euro für einen Gottesdienst, 80 Euro für eine Bibelarbeit oder 30 Euro für einen Besuch vorgeschlagen.

Als Ergänzung zum Pfarramt sollen Theologen laut Synodenbeschluss künftig auch im Angestelltenverhältnis in kirchlichen Arbeitsfeldern tätig sein können - sei es in Gemeinden, Kirchenkreisen oder kirchlichen Einrichtungen. Ihre Dienstanweisung und Vergütung wird vom Anstellungsträger festgelegt. Betont wurde in der Debatte, dass es bei angestellten Pastoren oder Honorartätigkeit von Theologen um zusätzliche pastorale Dienste gehe und nicht um die Ersetzung pfarramtlicher Tätigkeiten oder normale Urlaubsvertretungen.

Kritiker monierten, das Honorarmodell drohe "prekäre Arbeitsverhältnisse" für Theologen zu schaffen. Auch die Abgrenzung zum Ehrenamt sei schwierig. Außerdem könne es negative Auswirkungen auf das Pfarrbild geben. So müsse für eine angemessene Bezahlung definiert werden, wie lange bestimmte Leistungen wie die Vorbereitung eines Gottesdienstes dauern.