Weihnachtsgottesdienste unter 3G- oder 2G-Regel in NRW möglich

Pfarreien können entscheiden

Pfarreien in Nordrhein-Westfalen können zu Weihnachten und Silvester Gottesdienste sowohl unter 3G- und 2G-Regeln anbieten. Darauf einigten sich die Bischöfe der Bistümer unter Vorbehalt.

Gottesdienstbesucher tragen eine Maske / © Fabian Sommer (dpa)
Gottesdienstbesucher tragen eine Maske / © Fabian Sommer ( dpa )

Darauf haben sich die Bischöfe und Generalvikare der Diözesen Aachen, Essen, Köln, Münster und Paderborn verständigt, wie das Bistum Münster am Dienstag bekanntgab. Bislang können auch Menschen ohne 3G- oder 2G-Nachweis in NRW an Gottesdiensten teilnehmen, dann gelten in den Kirchen aber bestimmte Regeln wie das Abstandsgebot.

Volle Besetzung möglich

Teilnehmende von 3G- oder 2G-Feiern müssen laut Angaben weder Abstand einhalten noch einen Mund-Nase-Schutz am Sitzplatz tragen. Die Kirchen dürften voll besetzt werden und Chöre sowie Gemeinden ohne Masken singen. Als 3G-Nachweis gälten neben einer Impfung oder einer Genesung entweder ein PCR-Test oder ein höchstens sechs Stunden alter Schnelltest mit negativem Ergebnis. Die Gemeinden müssten die Immunisierungsnachweise kontrollieren, sofern sie 3G- oder 2G-Konzepte anbieten.

Der Gottesdienstbesuch solle weiterhin jedem möglich sein, führte das Bistum Münster aus. Daher würden 3G- und 2G-Konzepte nicht grundsätzlich eingeführt. An Weihnachten, Silvester und Neujahr seien jedoch Ausnahmen zulässig, wobei Generalvikar Klaus Winterkamp den Gemeinden empfehle, ausreichend Gottesdienste ohne Zugangsbeschränkungen - jedoch mit den üblichen Hygienemaßnahmen - anzubieten. Winterkamp betonte, dass sich alle Vorgaben bis Weihnachten noch ändern können.


Quelle:
KNA
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