Passauer Priestergruppe wirbt für neues Arbeitsrecht

Weg von Angst und Heimlichtuerei

Eine Gruppe von Priestern der Diözese Passau appelliert an Bischof Stefan Oster, das neue kirchliche Arbeitsrecht umzusetzen. In einem Brief wird Oster dafür kritisiert, dass er den Beschluss der Bischofskonferenz "nicht in Kraft setzen" wolle.

Bischof Stefan Oster (KNA)
Bischof Stefan Oster / ( KNA )

Die "Passauer Neue Presse" zitiert aus dem Brief. "Von einem jungen, dynamischen und lebenserfahrenen Bischof erhoffen wir uns anderes", heißt es in dem Schreiben weiter. Die bisherige Regelung führe zu einer "Atmosphäre der Angst, Heimlichtuerei und der Denunziation". Der Brief wurde von 20 Mitgliedern der "Passauer Priester im Dialog" unterzeichnet. Die 2012 gegründete Gruppierung setzt sich unter anderem dafür ein, dass wiederverheiratete Geschiedene nicht von den Sakramenten ausgeschlossen werden und dass nichtkatholische Christen, "die bewusst im Glauben die Eucharistie mitfeiern", zur Eucharistie zugelassen werden.

Bistum: Oster ist gesprächsbereit

Oster ist nach Angaben der Passauer Bistums-Pressestelle gesprächsbereit und wird das Schreiben beantworten. Er habe mit den Mitgliedern der Gruppe bereits ein Gespräch geführt, sei auch weiterhin offen für den gemeinsamen Dialog und habe ein weiteres Treffen angeboten, erklärte eine Sprecherin gegenüber der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Der Bischof befindet sich nach einer Hüftoperation gegenwärtig in der Rehabilitation.

Die deutschen Bischöfe hatten im Mai eine überarbeitete Fassung der katholischen Grundordnung veröffentlicht. Danach sollen Wiederheirat oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft nur noch in schwerwiegenden Fällen arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zur Kündigung haben. Die Neufassung hat nur empfehlenden Charakter und bedarf der Inkraftsetzung durch den jeweiligen Bischof einer Diözese. In den meisten Bistümern ist dies zum 1. August veranlasst worden. Nach fünf Jahren soll die Grundordnung auf ihre Zweckmäßigkeit und Wirksamkeit hin überprüft werden.

Oster: "Vereinzelte Modifikationen" werden geprüft

Oster hatte das Festhalten am bestehenden Recht jüngst verteidigt. Er und seine Amtsbrüder in Regensburg und Eichstätt prüften derzeit noch, "ob und wenn ja wie" sie die Novelle umsetzten, schrieb der Bischof in der vergangenen Woche auf Facebook. Ihnen sei bewusst, dass es "grundsätzlich wichtig ist, ein einheitliches kirchliches Arbeitsrecht in Deutschland zu haben". Inhaltlich würden "vereinzelte Modifikationen" geprüft, aber auch die Übereinstimmung mit dem universalen Kirchenrecht und Fragen der praktischen Umsetzbarkeit einiger Neuerungen.

Aus Osters Sicht enthält die Reform des Arbeitsrechts einige «zu wenig präzise Formulierungen». Dadurch würden Kündigungen im Falle schwerwiegender Loyalitätsverstöße, etwa einer zweiten Zivilheirat nach einer Scheidung oder dem Eintragen einer Lebenspartnerschaft, "beinahe aussichtslos". Auch bei Einstellungen neuer Mitarbeiter werde künftig wohl "weniger genau geprüft", vor allem dort, "wo der personelle Druck groß und die Suche nach Arbeitskräften schwierig ist", so der Bischof. Osters Facebook-Eintrag vom 22. Juli war den Unterzeichnern des Schreibens nach Bistumsangaben nicht bekannt, da der Brief der Geistlichen zwei Tage davor verfasst wurde.


Quelle:
KNA