Katholische Arbeitnehmer fordern einheitliches Arbeitsrecht

Auf zum Webstuhl

Die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung appelliert an die Bischöfe, das kirchliche Arbeitsrecht bundesweit umzusetzen. Ein "Flickenteppich" sei ein schlechtes Signal auch für das Bild der katholischen Kirche in Deutschland.

Deutsche Bischöfe (dpa)
Deutsche Bischöfe / ( dpa )

Angesichts der hohen Zahl von Kirchenaustritten im vergangenen Jahr könne die katholische Kirche in Deutschland keinen weiteren Image-Schaden verkraften, meinte der Geistliche. "Es ist notwendig, dass Beschäftigte in kirchlichen Einrichtungen sich bundesweit auf ein einheitliches Arbeitsrecht berufen können und mehr rechtliche Sicherheit in ihrem Beschäftigungsverhältnis haben."

im April mit großer Mehrheit beschlossene "Ein Flickenteppich im kirchlichen Arbeitsrecht wäre ein schlechtes Signal nicht nur für die Beschäftigten in den kirchlichen Einrichtungen, sondern auch für das Bild der katholischen Kirche in Deutschland", betonte Bundespräses Johannes Stein am Dienstag in Köln.

Erzbistum Köln setzt Arbeitsrecht zum 1. August um

Nach jahrelangen Diskussionen sollten sich alle Bistümer am 1. August dem neuen kirchlichen Arbeitsrecht verpflichten, so der katholische Sozialverband. Das Erzbistum Köln  folgt dem Mehrheitsbeschluss der deutschen Bischöfe für eine veränderte Grundordnung. Im domradio.de-Interview erklärte der Leiter der Hauptabteilung Verwaltung im Erzbistum Köln, Martin Böckel, die Neuerungen.

KAB-Präses Stein appellierte an die Bischöfe, keine Sonderwege zu gehen, denn es könnte dazu führen, dass es innerhalb einer Region, einer Stadt oder sogar in dem gleichen Unternehmen eines kirchlichen Trägers zu Unterschieden in der Praxis und Auslegung des Arbeitsrechts komme. Der KAB-Bundespräses mahnte auch an, die Loyalitätsanforderungen innerhalb der Berufsgruppen einheitlich zu regeln. "Wir brauchen eine verlässliche, soziale und gerechte Kirche", betonte Stein. 

Ende April hatten die deutschen Bischöfe in ihrer Eigenschaft als Arbeitgeber mit großer Mehrheit eine Reform ihres Arbeitsrechts beschlossen. Nach der Novelle gilt es zwar weiterhin als "schwerwiegender Loyalitätsverstoß", wenn ein Kirchenbediensteter eine Lebenspartnerschaft eintragen lässt oder nach einer Scheidung erneut zivil heiratet. Ein Entlassungsgrund soll dies aber künftig nur noch in Ausnahmefällen sein.

Wer in Seelsorge, Glaubensverkündigung oder Religionsunterricht arbeitet, muss dagegen auch im Privatleben weiter erhöhten kirchlichen Anforderungen genügen, will er nicht seinen Job riskieren. Die Bischöfe von Eichstätt, Passau und Regensburg wollen die Neuerungen aber vorerst nicht umsetzen.

 

Quelle:
KNA