Papst verunsichert laut Kardinal Zen die Gläubigen

"Aus seelsorgerischer Sicht unhaltbar"

Der in Hongkong lebende Kardinal Joseph Zen hat Papst Franziskus vorgeworfen, Gläubige mit unklaren Antworten zu Fragen der Sexualmoral zu verunsichern. Er und weitere Bischöfe hatten dazu eine schriftliche Anfrage gestellt.

Joseph Kardinal Zen Ze-kiun / © China-Zentrum Sankt Augustin
Joseph Kardinal Zen Ze-kiun / © China-Zentrum Sankt Augustin

Auf seiner Internetseite veröffentlichte der 91-Jährige bereits am Donnerstag eine entsprechende Erklärung, die am Freitag von italienischen Portalen aufgegriffen wurde.

Inhaltlich geht es insbesondere um die Frage, ob Segnungen von homosexuellen Paaren die Kirchenlehre von der Sündhaftigkeit homosexueller Handlungen sowie von sexuellen Handlungen außerhalb der Ehe in Frage stellen.

Papst beruft sich auf "pastorale Klugheit"

Der Papst hatte Zen und vier weiteren Kardinälen vor einigen Monaten auf eine schriftliche Frage zu diesem Thema geantwortet und geschrieben: "Die pastorale Klugheit muss richtig einschätzen, ob es Formen der Segnung gibt, die von einer oder mehreren Personen erbeten werden (...). Denn wenn man um einen Segen bittet, drückt man eine Bitte um Hilfe von Gott aus, eine Bitte, besser leben zu können, ein Vertrauen auf einen Vater, der uns helfen kann, besser zu leben."

Und weiter: "Entscheidungen, die unter bestimmten Umständen Teil der pastoralen Klugheit sein können, müssen nicht notwendig zur Norm werden."

Kritik an unklaren Regeln

Diese Sätze waren vielfach so verstanden worden, als sei der Papst nicht komplett gegen jede Art einer solchen Segnung. Franziskus hatte lediglich darauf bestanden, dass sie nicht mit einer kirchlichen Eheschließung verwechselt werden dürften.

Dazu bemerkte nun Zen: "Das ist aus seelsorgerischer Sicht unhaltbar. Wie kann die Kirche in so einer wichtigen Sache die Menschen ohne klare Regeln lassen und auf die Unterscheidungsgabe von Einzelnen vertrauen? Wird sich nicht auf diese Weise das für die Seelen sehr gefährliche Chaos der Einzelfallbetrachtung ausbreiten?"

Quelle:
KNA