Papst nimmt Rücktrittsgesuch von Bischof Heinrich Mussinghoff an

Pontifikalamt zum Abschied

Papst Franziskus hat das Emeritierungsgesuch von Bischof Dr. Heinrich Mussinghoff zum 8. Dezember 2015 angenommen. Dies wurde zeitgleich in Rom und in Aachen bekanntgegeben. Damit ist der Aachener Bischofsstuhl ab sofort vakant.

Bischof Mussinghoff mit Papst Franziskus / © Osservatore Romano (dpa)
Bischof Mussinghoff mit Papst Franziskus / © Osservatore Romano ( dpa )

"Ich bin Papst Franziskus dankbar, dass er mir auf meine Bitte hin die Last der Verantwortung für die Leitung des Bistums Aachen nach über 20 Jahren abgenommen hat", erklärte Bischof Heinrich Mussinghoff zu seiner Entpflichtung. "Es waren gute Jahre, aber sie waren nicht ohne große Herausforderungen. In meinem ganzen Leben als Priester und Bischof ist es mir darum gegangen, in der Treue zum Evangelium in der Kirche und durch die Kirche Menschen zu ermutigen, Christus kennenzulernen, Freundschaft mit ihm zu schließen und ihrerseits den Aufbruch in eine große Zukunft zu wagen", so der Bischof weiter.

Wahl von Weihbischof Borsch zum Übergangsverwalter

Unterdessen wählte das Domkapitel laut Bistum noch am selben Tag einen Übergangsverwalter: Bis zur Wahl eines neuen Bischofs leitet Weihbischof Karl Borsch (56) als Diözesanadministrator die Diözese. Zu seinen Stellvertreter ernannte er den bisherigen Generalvikar Andreas Frick (51). Der Diözesanadministrator leitet das Bistum bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der neue Bischof sein Amt in Besitz nimmt.

Die Deutsche Bischofskonferenz würdigte Mussinghoff als engagierten Bischof und Hirten, Seelsorger und Priester. In seinem Brief an Mussinghoff hob der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx, das Engagement für die religiösen Beziehungen zum Judentum hervor.

Kardinal Woelki würdigte Mussinghoff

Der Kölner Erzbischof, Rainer Maria Kardinal Woelki, würdigte Mussinghoffs Engagement für den Dialog. "Als Bischof hat er viele Menschen zum Glauben ermutigt und sich aufopferungsvoll für die Kirche im Bistum Aachen eingesetzt", sagte Woelki. Vor allem sein Engagement für den christlich-jüdischen Dialog seien für ihn beispielhaft. "Nicht nur das Bistum Aachen sondern auch die Kirche in Deutschland hat Mussinghoff mitgestaltet, wofür wir ihm immer dankbar sein werden“, so Woelki.

Der rheinische Präses Manfred Rekowski würdigte Mussinghoff als "einen Menschen mit großem ökumenischen Engagement". Zudem sei er ein "Anwalt für die sozialen Belange der Menschen". So habe er mit der evangelischen Kirche für die Rechte und Belange der Beschäftigten im Braunkohletagebau gekämpft.

Pontifikalamt zum Abschied

Die Verabschiedung von Bischof Heinrich Mussinghoff findet am Sonntag, 20. Dezember, statt. Um 10 Uhr feiert der emeritierte Bischof ein Pontifikalamt im Aachener Dom, zu dem alle Gläubigen eingeladen sind. Im Anschluss daran findet in der Domsingschule und im Kreuzgang des Domes ein Empfang statt.

Heinrich Mussinghoff wurde am 29. Oktober 1940 in Osterwick (heute Rosendahl) geboren. Nach dem Philosophie- und Theologiestudium in Münster und Freiburg im Breisgau empfing er am 29. Juni 1968 von Bischof Joseph Höffner das Sakrament der Priesterweihe. Als Münsteraner Offizial und Dompropst wurde er am 12. Dezember 1994 von Papst Johannes Paul II. zum Bischof ernannt und am 11. Februar 1995 von Joachim Kardinal Meisner aus Köln im Aachener Dom zum Bischof geweiht.

Drei Monate nach seiner Bischofsweihe wurde Bischof Mussinghoff Mitglied des Obersten Gerichtshofes der Apostolischen Signatur in Rom. Seit September 1996 war er Vorsitzender der Kommission VIII für Fragen der Wissenschaft und Kultur der Deutschen Bischofskonferenz, seit September 2006 Mitglied der Ökumene-Kommission und ebenfalls seit September 2006 Vorsitzender der Unterkommission für die religiösen Beziehungen zum Judentum. Seit Februar 1999 war er Mitglied der römischen Kleruskongregation. Am 21. September 1999 erfolgte seine Wahl zum Stellvertretenden Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz. Dieses Amt hatte er bis zum 5. Oktober 2011 inne.

Wahl des Bischofs

Die Ernennung des Bischofs erfolgt durch den Papst. Nachdem der Dompropst die päpstliche Ernennungsurkunde verlesen hat, setzt sich der Bischof auf den Bischofsstuhl und übernimmt damit die Bistumsleitung. Die Wahl des neuen Bischofs und deren Vorbereitung steht nach den Bestimmungen des Preußenkonkordats dem Domkapitel zu. Wahlrecht haben die residierenden und die nicht residierenden Domkapitulare. In Vorbereitung der Wahl erstellt das Domkapitel eine Kandidatenliste. Hierzu werden Personen aus unterschiedlichen Bezügen um Vorschläge für das Bischofsamt gebeten. Die erstellte Liste sendet das Domkapitel an die apostolische Nuntiatur. Der apostolische Nuntius holt im Auftrag des Papstes ausführliche und zuverlässige Informationen über die Kandidaten ein. Nach dieser Untersuchung reicht der Nuntius die Vorschlagsliste an den Heiligen Stuhl ein. Er gibt dabei seine eigene Beurteilung weiter sowie die Empfehlungen der Suffraganbischöfe, also der Bischöfe in der Kölner Kirchenprovinz. Hierzu zählen der Erzbischof aus Köln sowie die Bischöfe aus Limburg, Münster, Trier und Essen. Dieses Verfahren ist ebenfalls im Preußenkonkordat so vorgesehen.

Unter Würdigung dieser Vorschläge benennt der Heilige Stuhl dem Domkapitel eine Kandidatenliste mit drei Vorschlägen. Auf Grundlage dieser Liste wählt das Domkapitel den neuen Diözesanbischof. Gewählt ist der Kandidat, der im ersten Wahlgang, spätestens im zweiten, die absolute Mehrheit erhalten hat. Ist das nicht der Fall, findet eine Stichwahl statt, bei der die einfache Mehrheit ausreicht. Ist danach ein Kandidat gewählt, so erfolgt nach den Bestimmungen des Preußenkonkordats eine Anfrage bei der Landesregierung, ob politische Bedenken gegen den Gewählten bestehen. Sobald die Stellungnahme der Landesregierung mit der "Nihil-obstat-Erklärung" ("Es steht nichts entgegen") vorliegt, kann das Domkapitel den Ernennungsvorschlag nach Rom weitergeben. Die Ernennung des vom Domkapitel Gewählten ist dem Papst vorbehalten.