Papst Leo XIV. ernennt vier Weihbischöfe für sein Bistum Rom

Rekordzahl an geweihten Bischöfen

Als Bischof von Rom kümmert sich Papst Leo XIV. intensiv um die Umgestaltung seines großen Bistums. Gleich vier neue Weihbischöfe hat er jetzt ernannt. Damit hat Italiens Hauptstadt nun mehr Bischöfe als jedes andere Bistum in Europa.

Symbolbild Bischöfe mit Pileoli / © Cristian Gennari/Romano Siciliani (KNA)
Symbolbild Bischöfe mit Pileoli / © Cristian Gennari/Romano Siciliani ( KNA )

Papst Leo XIV. setzt den Umbau des Bistums Rom fort. Nachdem er die alte Aufteilung des Gebiets in vier Außenbezirke und ein Zentrum wiederhergestellt hat, ernannte er am Mittwoch vier Weihbischöfe für das Bistum. Alle vier stammen aus dem römischen Klerus. 

Papst Leo XIV. / © Vatican Media/Romano Siciliani (KNA)
Papst Leo XIV. / © Vatican Media/Romano Siciliani ( KNA )

Zu neuen Weihbischöfen ernannt hat der Papst den bisher für den Bezirk Nord zuständigen Geistlichen Stefano Sparapani, sowie den bisher für den Westen der Stadt zuständigen Pfarrer Alessandro Zenobbi. Ebenfalls zu Weihbischöfen ernannte er die Pfarrer Andrea Carlevale und Marco Valenti.

Rekordzahl an geweihten Bischöfen

Wie die Aufteilung auf die vier Außenbezirke und das Stadtzentrum Roms künftig aussieht, blieb zunächst offen. Mit insgesamt sieben leitenden Geistlichen im Bischofsrang hat Italiens Hauptstadt nun mehr Bischöfe als jedes andere Bistum in Europa. Das ähnlich große Bistum Madrid und das deutlich größere Bistum Mailand haben jeweils nur vier geweihte Bischöfe in ihrer Leitungsstruktur.

In Rom gibt es neben den vier neuen Weihbischöfen noch den für das Priesterseminar zuständigen Weihbischof Michele Di Tolve sowie den sogenannten Vicegerente (stellvertretenden Leiter) des Bistums, Bischof Renato Tarantelli Baccari. Über ihnen steht zudem Kardinal Baldassare Reina, der im Auftrag des Papstes faktisch die Funktionen des Bischofs von Rom ausübt.

Bistum Rom

Das Bistum Rom nimmt eine Sonderstellung ein: Es ist der Sitz des jeweils amtierenden Papstes, der gleichzeitig immer der Bischof von Rom ist. Ein päpstlicher Vikar, der das Bistum Rom für den Papst verwaltet, ist erstmals unter Innozenz III. 1198 bezeugt. 1558 bestimmte Papst Paul IV., dass der Vikar jeweils ein Kardinal sein muss.

Der Lateranpalast in Rom (Archivbild) / © Gerlinde Pfirsching (KNA)
Der Lateranpalast in Rom (Archivbild) / © Gerlinde Pfirsching ( KNA )
Quelle:
KNA