Papst Franziskus verbietet Sondervermögen im Vatikan

Gemeinwohl steht über allem

Papst Franziskus hat per Gesetz festgelegt, dass es innerhalb des Heiligen Stuhls keine Sondervermögen geben darf. Ein entsprechender Erlass wurde vom vatikanischen Presseamt veröffentlicht. Er trägt das Datum vom 20. Februar.

Kuppel des Petersdoms / © fischers (shutterstock)

In dem Text des Erlasses (Motu Proprio) heißt es: "Die Einrichtungen des Heiligen Stuhls erwerben und verwenden sie (die Güter) nicht für sich selbst, wie ein privater Eigentümer, sondern im Namen und mit der Autorität des Papstes für die Verfolgung ihrer institutionellen Zwecke, die ebenfalls öffentlich sind, und daher für das Gemeinwohl und im Dienst der universalen Kirche."

Papst Franziskus / © Vatican Media/Romano Siciliani (KNA)
Papst Franziskus / © Vatican Media/Romano Siciliani ( KNA )

In der Vergangenheit hatte es in mehreren Untergliederungen des Heiligen Stuhls, etwa im Staatssekretariat oder in der Behörde für die Glaubensverkündigung, zum Teil erhebliche Sondervermögen gegeben.

Einige davon waren faktisch der unmittelbaren Kontrolle und Verfügung durch den Papst entzogen.

Straffung der obersten Leitungsbehörde der katholischen Kirche

In dem Motu Proprio heißt es nun: "Keine Institution oder Behörde kann einen privaten und exklusiven Besitzanspruch auf Güter des Heiligen Stuhls für sich reklamieren." Vielmehr sind "alle beweglichen und unbeweglichen Güter, einschließlich Bargeld und Wertpapieren, die von den kurialen Institutionen und den mit dem Heiligen Stuhl verbundenen Körperschaften in irgendeiner Weise erworben wurden oder werden, kirchliche öffentliche Güter und als solche Eigentum (...) des Heiligen Stuhls in seiner Gesamtheit und gehören daher (...) zu seinem einheitlichen, unteilbaren und souveränen Vermögen".

Geldmünzen und Geldscheine spiegeln sich vor einer gezeichneten Kuppel des Petersdoms / © Julia Steinbrecht (KNA)
Geldmünzen und Geldscheine spiegeln sich vor einer gezeichneten Kuppel des Petersdoms / © Julia Steinbrecht ( KNA )

Mit den neuen Bestimmungen bekräftigt der Papst seine Linie einer Vereinheitlichung und Straffung der obersten Leitungsbehörde der katholischen Kirche. Unter anderem wegen unklarer Zuständigkeiten hatte es in der Vergangenheit immer wieder Finanzskandale im Vatikan gegeben.

Motu Proprio

Als "Motu Proprio" wird ein Erlass des Papstes bezeichnet, der auf dessen persönlicher Initiative beruht. Es unterscheidet sich darin von anderen Formen päpstlicher Gesetzgebung, die auf einen Antrag hin ergehen. Der Name leitet sich aus der lateinischen Formel "motu proprio datae" ("aus eigenem Antrieb ergangen") her. Diese Worte stehen stets am Anfang des Dokuments und drücken eine besondere Anteilnahme des Papstes aus.

Papst Franziskus geht allein über den Petersplatz / © Evandro Inetti/Romano Siciliani (KNA)
Papst Franziskus geht allein über den Petersplatz / © Evandro Inetti/Romano Siciliani ( KNA )
Quelle:
KNA