Auch Menschen mit dauerhaften Beeinträchtigungen können künftig im Vatikan arbeiten. Entsprechende Gesetzesänderungen durch Papst Leo XIV. hat das vatikanische Presseamt am Samstag mitgeteilt.
Demnach hat der Papst mit Datum vom 11. September in einem sogenannten Reskriptum einen neuen Artikel in den vatikanischen Normen zum Schutz der Menschenwürde zugunsten von Menschen mit Behinderung eingeführt und zugleich die Allgemeinen Vorschriften der Römischen Kurie geändert.
Dabei geht es um Normen, die medizinische Untersuchungen vor einer Anstellung regeln. Mit der Neuerung soll sichergestellt werden, dass auch Menschen mit Behinderungen im Vatikan arbeiten dürfen.
Nur Eignung für die Aufgabe wird überprüft
Bislang hieß es in den Vorschriften, dass nur Menschen "in einem guten gesundheitlichen Zustand" im Vatikan angestellt werden können. Ab sofort wird ein medizinischer Nachweis verlangt, dass künftige Angestellte "die seelische und körperliche Eignung für ihre jeweilige Aufgabe haben".
Überprüft und bestätigt wird diese künftig durch den vatikanischen Gesundheitsdienst. Die neuen Vorschriften gelten sowohl für Geistliche als auch für Laien.
Kardinalstaatssekretär Pietro Parolin, der das Reskriptum im Namen des Papstes unterzeichnete, erklärte laut "Vatican News", es handele sich um einen Schritt, "um die Würde aller Menschen in den Mittelpunkt zu stellen und die kirchlichen Institutionen konsequent inklusiv zu gestalten".