Osterfeuer in NRW sind jetzt wieder erlaubt

Nach zwei Jahren Pause

Traditionelle Oster- und Brauchtumsfeuer können in diesem Jahr wieder in Nordrhein-Westfalen stattfinden. In den beiden vergangenen Jahren waren aufgrund der Regelungen der Corona-Schutzverordnung Versammlungen dieser Art untersagt.

Osterfeuer / © Vaternam (shutterstock)

Zwar sei das Verbrennen und Abbrennen von Gegenständen im Freien grundsätzlich untersagt, soweit dadurch die Nachbarschaft oder die Allgemeinheit gefährdet oder belästigt werden, hieß es vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz. Das Landesrecht räume den Gemeinden aber die Möglichkeit ein, Ausnahmen zuzulassen. Als solche gelten Osterfeuer als sogenannte Brauchtumsfeuer.

Osterfeuer müssen angemeldet werden

Das Ministerium empfiehlt den Veranstaltern vor Ort, sich rechtzeitig über die Regelungen zu informieren. Zu beachten sei, dass die Feuer nicht zur Abfallbeseitigung missbraucht werden dürften. Lackiertes und behandeltes Holz seien als Brennmaterial ebenso verboten wie Sperrmüll, Altreifen oder Kunststoff.

Ostern

An Ostern feiern Christen ihr wichtigstes Fest: die Auferstehung Jesu am dritten Tag nach dem Tod am Kreuz. Die Botschaft von Kreuz und Auferstehung ist das Fundament ihres Glaubens. Kerngehalt ist, "dass am Ende das Leben über den Tod, die Wahrheit über die Lüge, die Gerechtigkeit über das Unrecht, die Liebe über den Hass und selbst über den Tod siegen wird", so der katholische Katechismus.

Seit dem Konzil von Nizäa im Jahre 325 wird das älteste Fest der Christenheit am Sonntag nach dem ersten Frühlingsvollmond gefeiert.

Osterkerzen / © Harald Oppitz (KNA)
Osterkerzen / © Harald Oppitz ( KNA )
Quelle:
epd