Erzbistum Hamburg zur Debatte um öffentliche Gottesdienste

Noch werden Verhandlungen geführt

Im Erzbistum Hamburg bleiben öffentliche Gottesdienste wegen der Corona-Pandemie vorerst weiter ausgesetzt. Man geht davon aus, dass es frühestens ab dem 10. Mai wieder möglich ist, Gottesdienste mit Gemeinde zu feiern.

Blick auf Hamburg / © Carrol Anne (shutterstock)

"Sofern die Vorgaben der Gesundheitsämter und Behörden eingehalten werden", schreibt Generalvikar Ansgar Thim in einem an alle Pfarrer der Diözese versandten Brief, der der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) in Auszügen vorliegt.

Die Bestimmungen in den drei Ländern Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern, auf deren Gebieten sich das Erzbistum erstreckt, stünden noch nicht fest, erläutert Thim in dem Schreiben. "Unsere Katholischen Büros werden in den kommenden Tagen Verhandlungen führen und für uns klären, was gegebenenfalls in naher Zukunft unter Auflagen durchführbar sein wird."

Auch keine Freiluft-Gottesdienste erlaubt

Bis dahin bleibe es bei den derzeit geltenden Bestimmungen, betonte der Generalvikar. Auch Freiluft-Gottesdienste, die nach einer Änderung der staatlichen Vorschriften in Mecklenburg-Vorpommern wieder erlaubt sind, sollten unterbleiben. "Bei allen Gedanken in Richtung Lockerungen müssen wir nach wie vor auf den Schutz der Schwächeren und die Solidarität aller achten", so Thim.

Er kündigte an, rechtzeitig vor dem 10. Mai neue Handlungsempfehlungen für das Erzbistum Hamburg herauszugeben, in denen auch Informationen zum Umgang mit Firmungen, Erstkommunionfeiern und Hochzeiten enthalten seien.

Erzbischof Stefan Heße von Mitte März bis Ende April öffentliche Gottesdienste im Erzbistum Hamburg ausgesetzt. Um die Ausbreitung des Coronavirus zu verzögern, hatten die meisten Bundesländer religiöse Feiern verboten. Als erste erlaubten Sachsen und Thüringen in dieser Woche wieder öffentliche Gottesdienste unter Beachtung von Auflagen.


Quelle:
KNA