Nikolaus Schneider plädiert für Suizidassistenz im Grenzfall

"Normatives, aber kein absolutes Nein"

In der Debatte über eine gesetzliche Sterbehilfe-Regelung plädiert der Theologe Nikolaus Schneider dafür, Suizidassistenz in bestimmten Extremfällen zu erlauben. Für einige Menschen sei dort auch der Wille Gottes spürbar.

Kirche: Für Achtung der Würde des Sterbenden / © ArVis
Kirche: Für Achtung der Würde des Sterbenden / © ArVis
Das Ehepaar Anne und Nikolaus Schneider  (epd)
Das Ehepaar Anne und Nikolaus Schneider / ( epd )

"Für mich gibt es Grenzfälle, in denen Menschen auch zum Sterben geholfen werden sollte, etwa wenn ihr Leben nur noch von Schmerz bestimmt wird", sagte der frühere Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) Nikolaus Schneider dem Evangelischen Pressedienst (epd). In solchen Grenzfällen sei "der Suizid eines Menschen durchaus im Einklang mit dem Willen Gottes möglich".

Selbstbestimmung des Lebens

Zur Würde des einzelnen Menschen gehöre, dass er über sein Leben selbst bestimmen könne, "und das gilt auch für sein Sterben", sagte Schneider, der am Samstag 75 Jahre alt wird. Selbsttötung und Assistenz zur Selbsttötung dürften aber nicht "als ein Normalfall des Lebens betrachtet werden", unterstrich er. Das "Anrecht auf einen ärztlich assistierten Suizid" müsse vielmehr als Ausnahme "unter Not- und Extremsituationen eingeordnet werden".

Die grundsätzliche Aufgabe von Staat und Gesellschaft sei, Leben zu schützen, betonte der ehemalige Präses der Evangelischen Kirche im Rheinland. "Ich kann mir deshalb nur schwer lebensdienliche Regelungen vorstellen, bei denen der Suizid von Menschen staatlich organisiert wird." Zugleich dürfe es aber auch keinen "Zwang zum Leben" geben: "Diese Spannung muss ausgehalten werden."

Hilfe bei Suizidgedanken

Wenn Sie daran denken, sich das Leben zu nehmen, versuchen Sie, mit anderen Menschen darüber zu sprechen. Es gibt eine Vielzahl von Hilfsangeboten, bei denen Sie – auch anonym – mit anderen Menschen über Ihre Gedanken sprechen können.

Das geht telefonisch, im Chat, per Mail oder persönlich.

Die Angebote der Telefonseelsorge haben sich immer weiter spezialisiert / © Markus Scholz (dpa)
Die Angebote der Telefonseelsorge haben sich immer weiter spezialisiert / © Markus Scholz ( dpa )

Grundsätzlich kann sich Schneider einen assistierten Suizid auch in diakonischen Einrichtungen vorstellen. "Für mich gibt es theologisch-ethisch zwar ein normatives Nein zu Suizid und Suizidassistenz, aber kein absolutes Nein", sagte er. "Auch in diakonischen Häusern müssen wir in theologisch-ethischen Entscheidungen mit Spannungen und Uneindeutigkeiten leben."

Klarheit für die Pflege

Das Bundesverfassungsgericht hatte 2020 das erst 2015 verabschiedete Verbot der geschäftsmäßigen Suizidassistenz gekippt, mit dem die Aktivitäten von Sterbehilfevereinen unterbunden werden sollten. Der Bundestag ringt aktuell um eine Nachfolgeregelung. Schneider erhofft sich davon "eine möglichst große Klarheit, damit alle Rechtssicherheit haben, die in der Pflege tätig sind und sterbende oder schwerstkranke begleiten". Diese Klarheit habe der vom Bundesverfassungsgericht kassierte Paragraf 217 des Strafgesetzbuches nicht in ausreichendem Maße geboten.

Schneider war von 2003 bis 2013 leitender Theologe der rheinischen Kirche und von 2010 bis 2014 EKD-Ratsvorsitzender. Seit Jahren diskutiert er mit seiner Frau Anne, die ebenfalls Theologin ist und eine Krebserkrankung überstanden hat, auch öffentlich kontrovers über Sterbehilfe. Anne Schneider tritt dafür ein, dass Menschen, die sterben wollen, ein Recht auf Suizidassistenz haben. In der evangelischen Kirche gibt es zu dem Thema unterschiedliche Meinungen.

Quelle:
epd