Neuregelung des Paragrafen 218 laut Medizinethikerin offen

Fordernder Prozess

Nach den Worten der Medizinethikerin Christiane Woopen ist völlig offen, wie der sogenannte Abtreibungsparagraf 218 künftig aussehen wird. Sie erlebe derzeit einen sehr fordernden, aber auch kreativen Prozess, so Woopen.

Der Gesetzestext des Paragrafen 218 Strafgesetzbuch behandelt den Schwangerschaftsabbruch. / © Harald Oppitz (KNA)
Der Gesetzestext des Paragrafen 218 Strafgesetzbuch behandelt den Schwangerschaftsabbruch. / © Harald Oppitz ( KNA )

"Wir bringen alle verschiedene fachliche Hintergründe ein und ringen darum, mit einer großen Offenheit und Ernsthaftigkeit möglichst hilfreiche Ansätze für den Gesetzgeber zu finden", sagte Woopen der "Augsburger Allgemeinen" (Montag). Sie gehört einer von der Bundesregierung eingesetzten Kommission an, die eine Neuregelung von Schwangerschaftsabbrüchen außerhalb des Strafrechts prüfen soll. Außerdem beschäftigt sich diese mit der Leihmutterschaft und der Möglichkeit zur Eizellenspende, die in Deutschland verboten sind.

Ethisches Dilemma

Sie erlebe derzeit einen sehr fordernden, aber auch kreativen Prozess, erklärte die Ethikerin. Die Kommission wolle auch unterschiedliche gesellschaftliche Gruppen anhören, um möglichst nichts zu übersehen, was für eine Argumentation wichtig wäre: "Wenn wir allein schon dazu beitragen könnten, diese enorme Polarisierung und teils Aggressivität in der Diskussion zu mildern, wäre das auch ein guter Beitrag."

Alle Fragen rund um einen Schwangerschaftsabbruch seien seit Jahrhunderten zutiefst umstritten, sagte die Medizinethikerin. Denn zwei grundlegende Werte stünden sich gegenüber. "Einerseits das Leben, die Gesundheit, die Selbstbestimmung der Frau und andererseits das Leben und die Gesundheit des Ungeborenen." Gerieten diese Güter in Konflikt, würden die Abwägungen schwer und führten zu einem ethischen Dilemma. Es sei verständlich, dass die Gesellschaft darüber intensiv diskutiere. Um so wichtiger sei es, dass die stark kontroversen Lager mehr aufeinander zugingen und gemeinsam Lösungen entwickelten, so Woopen.

Ethik, Recht und Moral

Zwei historische Stränge haben nach Ansicht der Wissenschaftlerin zu dem Problem geführt. Der eine sei die Stellung der Frau, die um ihre Rechte kämpfen müsse, der andere sei der moralische Wert des Ungeborenen. Allein die Frage, wann menschliches Leben beginne, sei schon biologisch umstritten. Moralisch gebe es noch ein viel breiteres Spektrum. Woopen verwies darauf, dass die Frau nicht nur über sich selbst, sondern auch über das Ungeborene bestimme. Es sei zudem etwas anderes zu fragen, wie ein Schwangerschaftsabbruch moralisch bewertet werde und welche Verantwortung dem Parlament in seiner gesetzgeberischen Rolle zukomme.

Rolle der Schwangerschaftskonfliktberatung

Laut Woopen muss zugleich über die Schwangerschaftskonfliktberatung gesprochen werden und inwieweit sie verpflichtend sein solle. Der Kommission gehe es um die Rolle der Väter. Denn es könne Situationen geben, in denen der Vater die Frau zum Abbruch dränge, obwohl sie das Kind möchte, oder andersherum. All dies gelte es zu bedenken. Dass für diese Arbeit angesetzte eine Jahr sei daher wirklich eine kurze Zeit, so die Ethikerin.

Quelle:
KNA