Moraltheologe Schallenberg gegen Streichung von Paragraf 218

"Radikal feministische Deutung"

Der Theologe Peter Schallenberg hat Bestrebungen der Ampelkoalition kritisiert, das grundsätzliche Verbot von Abtreibungen zu kippen. Nur in Konfliktlagen sei zu rechtfertigen, dass ausnahmsweise keine Strafmittel angewendet würden.

Der Gesetzestext des Paragrafen 218 Strafgesetzbuch behandelt den Schwangerschaftsabbruch. / © Harald Oppitz (KNA)
Der Gesetzestext des Paragrafen 218 Strafgesetzbuch behandelt den Schwangerschaftsabbruch. / © Harald Oppitz ( KNA )

"Abtreibung ist Tötung und muss in jedem Fall aus Sicht des Gesetzgebers vermieden werden", sagte er in einem am Donnerstag auf der Internetseite des Erzbistums Paderborn veröffentlichten Interview. Nur in Konfliktlagen sei zu rechtfertigen, dass der Gesetzgeber ausnahmsweise keine Strafmittel anwende. "Es geht schlicht und einfach um das unbedingt zu schützende Lebensrecht des Kindes", so der Professor für Moraltheologie an der Theologischen Fakultät Paderborn.

Die Forderung nach einer Streichung des Paragrafen 218 des Strafgesetzbuches bezeichnete Schallenberg als "Teil einer radikal feministischen Deutung" dieser Regelung. "Sie stellt mutwillig und wohlfeil den mühsam errungenen Kompromiss über die strafrechtliche Behandlung der Tötung eines unschuldigen Menschen in Frage."

Aktuelle Regelung ein Kompromiss

Laut Paragraf 218 ist ein Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich rechtswidrig. Er bleibt jedoch straflos, wenn er in den ersten zwölf Wochen vorgenommen wird. Zudem muss die schwangere Frau sich zuvor beraten lassen, auch müssen zwischen Beratung und Abbruch mindestens drei Tage liegen. Ausdrücklich nicht rechtswidrig ist eine Abtreibung nach einer Vergewaltigung sowie bei Gefahren für das Leben, die körperliche oder seelische Gesundheit der Schwangeren.

Die Regelung ist Schallenberg zufolge ein Kompromiss. Sie unterscheide zwischen Rechtswidrigkeit und Strafbarkeit. Die beabsichtigte Streichung des Paragrafen widerspreche zum einen dem Grundgesetz, nach dem die Menschenwürde unantastbar sei. Zudem würde man hinter den Kompromiss zurückfallen "in die graue Vorzeit grausiger rechtsfreier Räume".

Uneins über Ziel des Rechtsschutzes

Der Rechtsschutz des Kindes müsse Hand in Hand gehen mit der Sorge um gute Beratung, führte Schallenberg aus. Sie müsse zum Ziel haben, dass das Kind geboren werde und die schwangere Frau und ihr Umfeld unterstützt würden.

Im Auftrag der Bundesregierung hat Ende März eine Kommission von 18 Experten und Expertinnen aus den Bereichen Medizin, Recht und Ethik die Arbeit aufgenommen. Das Gremium soll eine Regelung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafrechts prüfen.

Quelle:
KNA