Ruhrbistum weist Missbrauchsopfer auf höhere Zahlungen hin

Neuer Rahmen für Anerkennungszahlungen

Das Bistum Essen hat Betroffene von sexuellem Missbrauch durch Geistliche auf höhere Anerkennungszahlungen hingewiesen. Seit Januar gilt nach dem Beschluss der Deutschen Bischofskonferenz ein neuer finanzieller Rahmen.

Symbolbild Geld und Kirche / © Julia Steinbrecht (KNA)
Symbolbild Geld und Kirche / © Julia Steinbrecht ( KNA )

Rund 75 der 100 Kontaktierten hätten sich auf das jeweilige Schreiben zurückgemeldet, erklärte die ehrenamtliche unabhängige Ansprechperson Mechtild Hohage am Mittwoch in Essen. Laut Bistum ging es um Betroffene, die bereits einen Antrag auf eine Zahlung gestellt hatten. Sie seien auf die Möglichkeit hingewiesen worden, einen neuen Antrag einzureichen.

Viele haben Gesprächsbedarf

Bei einigen gehe es dabei nur um einen Verwaltungsakt, so Hohage. "Erstaunlich viele haben aber bei dieser Gelegenheit auch noch einmal um ein Gespräch gebeten". Menschen, die missbraucht wurden, seien tief verletzt. Viele hätten heute einen großen Gesprächsbedarf.

Hohages Kollegin Anke Kipker sagte: "Gerade die intensive Berichterstattung und die Diskussionen über die Missbrauchsgutachten im Erzbistum Köln haben dazu geführt, dass sich auch bei uns Betroffene gemeldet haben, die ihre Leidensgeschichten bislang noch niemandem erzählt haben." Die beiden Frauen sind seit Anfang des Jahres ehrenamtlich als unabhängige Ansprechpersonen für Betroffene von sexueller Gewalt im Bistum Essen tätig.

Kommission entscheidet über Zahlungen

Die katholischen Bischöfe in Deutschland hatten im November vergangenen Jahres beschlossen, zum 1. Januar eine neue "Ordnung für das Verfahren zur Anerkennung des Leids für Betroffene sexuellen Missbrauchs im kirchlichen Kontext" in Kraft zu setzen. Über die Höhe der Zahlungen entscheidet demnach eine neue unabhängige Kommission.

Grundsätzlich soll sie sich an Urteilen staatlicher Gerichte zu Schmerzensgeldern orientieren. Daraus ergibt sich ein Leistungsrahmen von bis zu 50.000 Euro. Zuvor erhielten Betroffene im Durchschnitt rund 5.000 Euro, in Härtefällen auch mehr.


Quelle:
KNA
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