Neuer Offizial für die Erzdiözese München und Freising

Wolf-Nachfolger beginnt seinen Dienst

Peter Förster, Münchner Domvikar und seit Februar kommissarisch als Gerichtsvikar der Erzdiözese München und Freising im Einsatz, wird Erzbischöflicher Offizial. Kardinal Reinhard Marx ernannte ihn nun zum Nachfolger von Lorenz Wolf.

Liebfrauendom in München / © ColorMaker (shutterstock)
Liebfrauendom in München / © ColorMaker ( shutterstock )

Wolf hatte das Amt abgegeben, nachdem er durch das im Januar vorgestellte Missbrauchsgutachten für die Erzdiözese belastet worden war. Er selbst bestreitet die Vorwürfe weitgehend.

Den Dienstbeginn Försters zum 1. Juni teilte die Pressestelle des Erzbistums am Dienstag mit.

Peter Förster (Erzbistum München und Freising)

Studium, Weihe und Werdegang

Der 1975 in Rosenheim geborene Förster übernimmt damit die Leitung des Konsistoriums und Metropolitangerichts (Offizialat) der Erzdiözese München und Freising. Seit September 2014 war er bereits als Vizeoffizial am Konsistorium tätig. Förster studierte Theologie in München und Münster. Nach seiner Weihe zum Priester 2007 arbeitete er bis 2009 als Kaplan in Wolfratshausen. Von 2009 bis 2014 wirkte er als Subregens am Herzoglichen Georgianum in München bei zeitgleicher Freistellung zum Studium des Kanonischen Rechts am Klaus-Mörsdorf-Studium für Kanonistik an der Münchner Uni.

Im März 2013 begann Förster seine Tätigkeit am Konsistorium, wo er ein Jahr lang als Ehebandverteidiger beschäftigt war, ehe er im April 2014 Diözesanrichter wurde. Seit Februar 2015 ist der Priester auch Domvikar.

Leitung des Konsistoriums und Metropolitangerichts

Das Offizialat ist die Bischöfliche Gerichtsbehörde und wird im Auftrag des Diözesanbischofs vom Offizial geleitet. Dem Offizial können ein oder mehrere Vizeoffiziale zur Seite stehen. Diese müssen laut Kirchenrecht Priester sein. Außerdem muss der Bischof Diözesanrichter oder -richterinnen bestellen.

Zudem gibt es am kirchlichen Gericht das Amt des Bandverteidigers, des Kirchenanwalts und des Notars. Diese Ämter können katholischen Frauen und Männern mit entsprechenden Qualifikationen übertragen werden. Das kirchliche Gericht kann in Streitsachen angerufen werden, die meist geistliche und damit verbundene Angelegenheiten zum Gegenstand haben, in Personenstandsverfahren sowie bei Verletzung kirchlicher Gesetze. Verwaltungsgerichtsverfahren sowie Selig- und Heiligsprechungsprozesse haben eine eigene Ordnung. Den größten Teil der Verfahren machen Ehenichtigkeitsprozesse aus.

Stichwort: Offizial

Der Offizial ist der vom Bischof beauftragte oberste Richter einer Diözese. Er leitet die kirchliche Gerichtsbehörde, das Offizialat. Dieses Gericht entscheidet gemäß dem Kirchenrecht.

Letzteres ist im weltweit gültigen Gesetzbuch "Codex Iuris Canonici" (letzte Fassung von 1983) niedergelegt. Einen Großteil der Arbeit machen Ehenichtigkeits-Prozesse aus. Der Offizial befasst sich ferner mit innerkirchlichen Finanzstreitfällen.

Türschild mit der Aufschrift Bischöfliches Offizialat in Münster / © Julia Steinbrecht (KNA)
Türschild mit der Aufschrift Bischöfliches Offizialat in Münster / © Julia Steinbrecht ( KNA )

 

Quelle:
KNA