Nach BGH-Urteil soll Sterbehilfe im Berufsrecht neu geregelt werden

Ärzte werden aktiv

Mit Blick auf Sterbehilfe plant die Bundesärztekammer eine Änderung des Berufsrechts für Mediziner. Hintergrund das BGH-Urteil von Juni, das einen Abbruch lebenserhaltender Behandlungen auf der Grundlage des Patientenwillens erlaubt. Die katholische Kirche kritisiert die Entscheidung.

 (DR)

Ihr Präsident Jörg-Dietrich Hoppe sagte der Düsseldorfer "Rheinischen Post" am Mittwoch (18.08.2010), er stelle sich eine Formulierung vor, wonach ein Arzt Menschen beim Suizid helfen dürfe, wenn er das "mit seinem Gewissen vereinbaren könne". Zugleich sollte aber klar gestellt werden, dass dies "nicht zur Aufgabe des Arztes gehört".

Weiter betonte Hoppe: "Wir wollen keinesfalls eine Entwicklung befördern, in der ein Druck auf Schwerkranke entsteht, freiwillig in den Tod zu gehen."

Hospiz Stiftung kritisiert Schritt
Die Deutsche Hospiz Stiftung kritisierte Hoppes Pläne. Damit wachse der Druck auf schwerstkranke Menschen, von einem ärztlich assistiertem Suizid Gebrauch zu machen, um anderen nicht zur Last zu fallen, sagte Stiftungsvorstand Eugen Brysch in Berlin. Wolle die Bundesärztekammer diesen Trend verhindern, habe sie nur eine Möglichkeit: "Sie muss sich strikt gegen ärztliche Beihilfe bei der Selbsttötung aussprechen." Stattdessen bräuchten betroffene Patienten professionelle medizinische wie pflegerische Unterstützung.

Mit der Änderung wollen die Ärzte ihr Berufsrecht an die Gesetzeslage anpassen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte im Juni entschieden, dass ein Abbruch lebenserhaltender Behandlungen auf der Grundlage des Patientenwillens nicht strafbar ist. Während Politiker das Urteil begrüßten, bezeichneten es besonders Vertreter der katholischen Kirche als ethisch nicht zu rechtfertigen. Es sei "alarmierend wenn Juristen Grünes Licht geben für aktive Sterbehilfe in Situationen, in denen der Sterbeprozess noch nicht irreversibel begonnen hat", kommentierte der Berliner Kardinal Georg Sterzinsky.

Die Karlsruher Richter hatten das Urteil gegen einen Rechtsanwalt aufgehoben, der wegen versuchten Totschlags zu neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden war. Er hatte einer Mandantin geraten, bei ihrer im Wachkoma liegenden Mutter den Schlauch der Magensonde zu durchtrennen, mit dem die Frau künstlich ernährt wurde. Die seit einer Hirnblutung bewusstlos liegende unheilbar Kranke hatte für einen solchen Fall den Wunsch geäußert, die künstliche Ernährung einzustellen.