Hamburger Priesterrat meldet sich zu Wort

Müssen wie Heße Verantwortung übernehmen

Der Priesterrat im Erzbistum Hamburg hat sich nach eigenen Aussagen in einem Brief an Erzbischof Stefan Heße gewandt und ihm Respekt für sein Rücktrittsgesuch ausgesprochen. Das Gremium vertritt die Priester im Erzbistum.

Ein graues und ein weißes Collarhemd / © Cristian Gennari (KNA)
Ein graues und ein weißes Collarhemd / © Cristian Gennari ( KNA )

Heße habe in einem "schmerzlichen Schritt" persönliche Verantwortung und einen Teil der Verantwortung für das Versagen des Systems übernommen, erklärte der Priesterrat in einer auf der Homepage der Erzdiözese veröffentlichten Stellungnahme. "Wir wissen, dass wir genauso wie er Verantwortung für die Aufarbeitung des Machtmissbrauchs übernehmen müssen."

Seit dem Rücktrittsgesuch herrsche in der Hamburger Erzdiözese eine "merkwürdige Stille", so der Rat. Nun löse sich eine erste "Schockstarre". Die Gesprächskultur im Erzbistum müsse sich verbessern. "Wir möchten zu einem Kulturwandel beitragen, der die ganze Organisation weiterbringt - so gut wir es eben können."

Der Priesterrat habe zudem einen Brief an den diplomatischen Vertreter des Papstes in Deutschland geschrieben und darin um ein persönliches Gespräch über die Zukunft der Erzdiözese gebeten.

Rücktritt angeboten

Heße, ehemaliger Personalchef und Generalvikar im Erzbistum Köln, hatte nach der Vorstellung des Kölner Missbrauchsgutachtens am 18. März dem Papst seinen Rücktritt angeboten und um die sofortige Entbindung von seinen Aufgaben gebeten.

Am nächsten Tag hatte Generalvikar Ansgar Thim die vorübergehende Leitung des Erzbistums übernommen. Der Papst gewährte dem Hamburger Erzbischof zunächst eine Auszeit. Heßes Umgang mit Missbrauchsfällen wird aktuell auch von zwei päpstlichen Prüfern in der Kölner Erzdiözese untersucht.

Das Gutachten der Kölner Anwaltskanzlei Gercke Wollschläger wirft Heße in seiner Kölner Zeit elf Pflichtverletzungen im Umgang mit Fällen von sexualisierter Gewalt vor. Konkret soll er versäumt haben, kirchliche Verfahren zur Aufklärung von Missbrauchsvorwürfen einzuleiten und mehrere Fälle nicht an die Staatsanwaltschaft oder an den Vatikan gemeldet haben.


Quelle:
KNA
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