Missbrauchsbetroffener verklagt Bistum Hildesheim

Bistum will auf Einrede der Verjährung bestehen

Auch gegen das katholische Bistum Hildesheim klagt nun ein Missbrauchsbetroffener auf Schmerzensgeld. Jens Windel hat vergangene Woche eine entsprechende Klage beim Landgericht Hildesheim eingereicht, so eine Betroffeneninitiative.

Landgericht Hildesheim / © Holger Hollemann (dpa)
Landgericht Hildesheim / © Holger Hollemann ( dpa )

Windel hatte die Betroffeneninitiative Hildesheim gegründet. Er fordert demnach mindestens 400.000 Euro Schmerzensgeld plus Zinsen vom Bistum. Zugleich verlangt er, dass die Diözese sämtliche zukünftigen materiellen Schäden, wie Behandlungskosten, Verdienstausfall und Rentenverringerungen zu ersetzen hat. Eine außergerichtliche Einigung habe das Bistum abgelehnt, so die Initiative am Donnerstag.

Bistum will sich der Klage vollumfänglich stellen

Das Landgericht bestätigte den Eingang der Klage zunächst nicht. Das Bistum habe die Schrift noch nicht erhalten, sagte ein Sprecher der Diözese auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Es werde sich der Klage vollumfänglich stellen. Bundesweit sind derzeit gegen mehrere andere Bistümer ähnliche Klagen anhängig. Im vergangenen Jahr hatte das Landgericht Köln in einem wegweisenden Urteil einem Mann das bislang höchste derartige Schmerzensgeld von 300.000 Euro zugesprochen. Er war in seiner Zeit als Messdiener im Erzbistum Köln missbraucht worden und hatte ursprünglich 750.000 Euro gefordert.

Windel soll nach eigener Aussage als Kind Mitte der 1980er Jahre von einem Priester über zwei Jahre hinweg wiederholt sexuell schwer missbraucht worden sein. Ähnlich wie in dem Kölner Fall beruft er sich auf die sogenannte Amtshaftung des Bistums. Er hatte seine Klage bereits im vergangenen Jahr angekündigt. Er und sein Anwalt hielten die bisher von der Kirche ausgezahlten 50.000 Euro in Anerkennung des Leids für zu gering, sagte er im Oktober der KNA. Forderungen nach einer höheren Zahlung hätten die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) und das Bistum abgelehnt.

Bistum will auf Einrede der Verjährung bestehen

Der Hildesheimer Bischof Heiner Wilmer hatte im Oktober der Zeitschrift "Publik Forum" gesagt, dass er eine außergerichtliche
Einigung für den falschen Weg halte, weil es etwas von "Mauschelei" habe. Zudem wolle das Bistum bei einer erwarteten Schmerzensgeldklage zunächst auf die Einrede der Verjährung bestehen.

Damit wahre es  "seine Rechte als Prozesspartei in der Zivilprozessordnung". Im weiteren Verfahren bestehe immer noch die Möglichkeit, die Einrede nicht aufrechtzuerhalten. Dies komme auf den Einzelfall an. In dem Kölner Fall hatte das dortige Erzbistum auf die Einrede der Verjährung verzichtet. 

Sollte die Klage beim Landgericht eingegangen und schlüssig sein, würde sie zunächst dem Bistum zugestellt, so ein Gerichtssprecher auf Anfrage. Es habe dann Gelegenheit zur Stellungnahme. 

Bistum Hildesheim

Hildesheimer Dom / © Daniel Pilar (KNA)
Hildesheimer Dom / © Daniel Pilar ( KNA )

Zur Diözese Hildesheim zählen rund 538.000 Katholiken im östlichen Niedersachsen und im Norden Bremens. Das rund 30.000 Quadratkilometer große Bistum reicht von der Nordseeküste bis zu den südlichen Ausläufern des Harzes bei Göttingen und Duderstadt. Die Katholiken bilden im Bistum in fast allen Regionen der Diözese eine Minderheit (Diaspora).

Es zählt 119 Kirchengemeinden in 17 Dekanaten. Heiner Wilmer ist der 71. Bischof des Bistums. Er folgt auf Bischof Norbert Trelle, dessen altersbedingten Rücktritt Papst Franziskus am 9. September 2017 annahm.

Quelle:
KNA