Missbrauchs-Prävention im Bistum Aachen zeigt wohl Wirkung

"Das Dunkelfeld erhellen"

Das Bistum Aachen hat einen Jahresbericht zur Missbrauchs-Prävention und Aufklärung im Jahr 2023 abgegeben. Laut Bericht ist besonders ein Projekt erfolgreich, bei dem die Namen von – mutmaßlichen – Tätern veröffentlicht wurden.

Der Schatten eines Kreuzes fällt durch die geöffnete Türe auf den dunklen Boden / © Harald Oppitz (KNA)
Der Schatten eines Kreuzes fällt durch die geöffnete Türe auf den dunklen Boden / © Harald Oppitz ( KNA )

In seinem jüngsten Jahresbericht zu Aufklärung und Vorbeugung von sexuellem Missbrauch zieht das Bistum Aachen eine positive Zwischenbilanz. Das Projekt "Das Dunkelfeld erhellen" zur namentlichen Nennung mutmaßlicher Missbrauchstäter zeige Wirkung, teilte das Bistum am Freitag mit. Nach Bekanntmachung von 53 Täternamen am 18. Oktober 2023 meldeten sich bis Ende Dezember demnach 217 Personen. Im ganzen 4. Quartal waren es 69 Betroffene. Für das 3. Quartal hatte die Diözese 17 zusätzliche betroffene Personen verzeichnet. Bis Jahresende 2023 sind dem Bistum insgesamt 336 Betroffene seit seinem Bestehen im Jahr 1930 bekannt geworden. 

Viele Rückmeldungen 

Das Projekt wurde am 18. Oktober vergangenen Jahres als Aufruf an Betroffene gestartet, Täter zu benennen, um später Namen zu veröffentlichen. Vor Veröffentlichung hatte es Kritik an der Maßnahme des Bistums gegeben. "Datenschutzrechte, die Unschuldsvermutung bei fehlenden Beweisen und die Gefahr einer Stigmatisierung, sofern sich ein Vorwurf im Nachhinein als unbegründet erweist, stehen auf der einen Seite, die Erwartung von Aufarbeitung und Gerechtigkeit auf der anderen", lautete damals die Erklärung der Diözese. 

Laut aktuellem Jahresbericht wurden unter anderem Rückmeldungen und die ersten Kontakte zwischen Bistum und Betroffenen aus dem Projekt ausgewertet. 66 Personen gaben demnach an, in ihrer Kindheit oder Jugend von sexualisierter Gewalt betroffen gewesen zu sein. Davon äußerten 43 Personen den Wunsch, mit einer Ansprechperson zu sprechen und entweder zum Verfahren eines Anerkennungsantrags ihres Falls beraten zu werden oder gleich einen Antrag zu stellen. Aktuelle Fälle seien nicht darunter gewesen.

Anmerkung der Redaktion: Dieser Artikel wurde am 13.05.2024 um 14:45 Uhr aktualisiert. 

Quelle:
KNA