Zudem wollen die Ärzte eine Lockerung der Regeln für die Organentnahme, um Schwerkranken zu helfen. Ärztepräsident Jörg-Dietrich Hoppe sprach von wichtigen Beschlüssen.
Das Parlament der Ärzteschaft tagt seit Dienstag in Kiel. Nach kontroverser Debatte stimmten die 250 Delegierten für einen Vorschlag des Vorstands der Bundesärztekammer, das Standesrecht klarzustellen. Ärzten ist es demnach "verboten, Patienten auf deren Verlangen zu töten. Sie dürfen keine Hilfe zur Selbsttötung leisten".
Gleichzeitig forderte der Ärztetag eine bessere Versorgung für Sterbenskranke mit dem Ziel, dass sie ihre letzte Lebensphase möglichst schmerzfrei und zuhause verbringen können. Das soll über eine allgemeine ambulante Palliativversorgung und, wenn nötig, über Teams von Spezialisten gewährleistet werden.
"Zulassung der PID in engen Grenzen"
Bei der Präimplantationsdiagnostik revidierte der Ärztetag einen Beschluss von 2002. Damals hatte eine knappe Mehrheit solche Gentests an Embryonen aus künstlicher Befruchtung abgelehnt. Diesmal beschlossen die Delegierten: "Die ethische Abwägung spricht für eine Zulassung der PID in engen Grenzen und unter kontrollierten Voraussetzungen."
Sie soll Paaren mit Risiken für bestimmte Krankheiten gewährt werden. Tests auf das Geschlecht eines Babys oder zur Begrenzung des Risikos bei älteren Eltern soll es nicht geben. Das letzte Wort hat demnächst der Bundestag, dem drei Gesetzentwürfe zur PID vorliegen - von der begrenzten Zulassung bis zum kompletten Verbot.
"Modifizierte Widerspruchsregelung"
Auch beim Transplantationsrecht wird im Bundestag eine Änderung erwogen - und der Ärztetag gab dafür eine Empfehlung ab: Toten sollen Organe entnommen werden dürfen, sofern nicht sie selbst zu Lebzeiten oder ihre Verwandten nach dem Tod widersprechen. Hoppe sagte, damit werde auch in Deutschland eine "modifizierte Widerspruchsregelung" zumindest diskutiert. Der Beschluss spricht vom "Modell einer Selbstbestimmungslösung mit Information und Erklärungspflicht". Derzeit gilt: Organe werden nur entnommen, wenn man zu Lebzeiten die Bereitschaft dafür zu erkennen gibt.
Die Ärzte begründen die Änderung mit dem langen Warten von rund 12.000 Schwerkranken auf lebensrettende Spenderorgane. Jeden Tag stürben drei von ihnen, weil ihnen nicht geholfen werden könne. "Wir wollen das Leid der Wartelisten stoppen", sagte Theodor Windhorst, Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe.
Mediziner für begrenzte Zulassung der PID und Verbot der Beihilfe zur Selbsttötung
Eingeschränkter Lebensschutz
Gentests an Embryonen, Organspende, Sterbehilfe: Die Ärzteschaft hat in zentralen ethischen Fragen ihre Position neu bestimmt. Der Deutsche Ärztetag plädierte am Mittwoch in Kiel für ein Verbot der Beihilfe zur Selbsttötung, aber auch für eine begrenzte Zulassung der umstrittenen Präimplantationsdiagnostik (PID).
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