Embryonenforschung soll verboten bleiben

Vorbild Frankreich

Die französische Nationalversammlung hält am grundsätzlichen Verbot der Forschung an menschlichen Embryonen und menschlichen embryonalen Stammzellen fest. Die Abgeordneten stimmten am Dienstagabend in Paris gegen die vom Senat geforderte Liberalisierung der Embryonenforschung.

 (DR)

Es sieht Ausnahmen für die Embryonenforschung nur in eng begrenzten Fällen vor. Für das Bioethik-Gesetz mit dem grundsätzlichen Verbot der Embryonenforschung stimmten 280 Abgeordnete, 217 votierten dagegen. Die katholische Kirche hatte die vom Senat gewünschte Liberalisierung scharf kritisiert.



Jetzt muss sich der Senat abermals mit dem Bioethik-Gesetz befassen. Halten die Senatoren an ihrer Position fest, muss ein Vermittlungsausschuss beraten. Gibt es keine Einigung, kann die Nationalversammlung in einer weiteren Abstimmung ihre Position durchsetzen.



PID nur in wenigen Ausnahmefällen

Die Abgeordneten stimmten auch dafür, die Präimplantationsdiagnostik (PID) bei der künstlichen Befruchtung nur in streng begrenzten Ausnahmefällen zuzulassen. Auch hier hatten die Senatoren großzügigere Lösungen gefordert und waren damit auf heftigen Widerspruch der katholischen Kirche gestoßen.



Daneben sollen nach dem Bioethikgesetz die Leihmutterschaft verboten und Samenspenden anonym bleiben. Die Abgeordneten sprachen sich entgegen ursprünglicher Pläne dagegen aus, es zu erlauben, dass eine Frau noch nach dem Tod ihres Partners sich eingefrorene Embryonen einpflanzen lassen kann. Die Nationalversammlung wies auch Vorschläge des Senats zurück, die künstliche Befruchtung zu liberalisieren. Sie soll nach dem Willen der Nationalversammlung weiter Paaren vorbehalten bleiben, die aus medizinischen Gründen ungewollt kinderlos sind.