"Es gibt keinen funktionierenden Katastrophenschutz ohne den Rettungsdienst der Hilfsorganisationen", sagte am Montag in Köln der Präsident des Malteser Hilfsdienstes, Constantin von Brandenstein-Zeppelin.
Der Europäische Gerichtshof hatte im Frühjahr entschieden, dass die Vergabe der Rettungsdienste europaweit als Dienstleistung ausgeschrieben werden muss. Die Malteser befürchten jetzt zusammen mit den übrigen Katastrophenschutzorganisationen, dass die Rettungsdienste in den Städten und Landkreisen künftig allein aus Kostengesichtspunkten vergeben werden. Sie fürchten Dumpingpreise und eine Verschlechterung der Qualität.
Beschwerden ausländischer Rettungsdienstanbieter
Insgesamt 47.000 Hauptberufliche sind im deutschen Rettungsdienst im Einsatz, dazu viele Ehrenamtliche. In Deutschland werden Rettungsassistenten jahrelang in der Notfallmedizin geschult. Im europäischen Ausland ist diese Ausbildung nicht üblich.
Die Klage ging auf Beschwerden ausländischer Rettungsdienstanbieter zurück. Deutschland hatte argumentiert, ein Rettungsdienst gehöre zu den hoheitlichen Aufgaben. Nach Ansicht der Kommission rechtfertigt dies jedoch nicht den Verstoß gegen europäisches Vergaberecht und die Prinzipien der Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit.
Änderungen bis 2012
Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Sachsen und Sachsen-Anhalt sind nach dem Urteil verpflichtet, ihre Rettungsdienstgesetze bis spätestens Ende 2012 zu ändern. Die Malteser appellierten an die Bundesländer, in ihren Rettungsdienstgesetzen und Vergaberichtlinien entsprechende Qualitätskriterien vorzuschreiben.
Die professionelle Ausbildung in den Katastrophenschutzorganisationen und die regelmäßige Anwendung in der Praxis sorgten dafür, dass ehrenamtliche Einsatzkräfte bei Großeinsätzen schnell und zuverlässig zur Verfügung stünden, wo der Rettungsdienst allein überfordert sei. Mitarbeiter im Katastrophenschutz seien darauf angewiesen, Praxiserfahrung im Rettungs-, Sanitäts- oder Betreuungsdienst zu sammeln.
NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens hatte jüngst gesagt, dass es bei der Vergabe des Rettungsdienstes auch darum gehen müsse, beim Katastrophenschutz mitzuwirken.
Malteser sehen Katastrophenschutz in Gefahr
Droht Dumpinghilfe?
Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs sieht der Malteser Hilfsdienst den Katastrophenschutz in Deutschland in Gefahr. Der in der Bundesrepublik bisher übliche enge Zusammenhang zwischen Katastrophenschutz und Rettungsdiensten müsse erhalten bleiben.
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