Lebensrechtler kritisieren Vorwürfe von Ärztekammerpräsident

Weder Anzeigen noch regelmäßige Demos

"Aktion Lebensrecht für alle" hat Kritik an Gebetswachen und Demonstrationen vor Arztpraxen, in denen abgetrieben wird, zurückgewiesen. Es gebe weder entsprechende Anzeigen und Festnahmen noch Urteile, die auf Belästigungen hinwiesen.

Zum Tag für das Leben versammeln sich am 5. Februar 2017 Abtreibungsgegner und Mitglieder der katholischen Lebensschutz-Bewegung in Rom / © Cristian Gennari/Agenzia Romano Siciliani/KNA (KNA)
Zum Tag für das Leben versammeln sich am 5. Februar 2017 Abtreibungsgegner und Mitglieder der katholischen Lebensschutz-Bewegung in Rom / © Cristian Gennari/Agenzia Romano Siciliani/KNA ( KNA )

Am Mittwoch wandte sich der Bundesverband "Aktion Lebensrecht für alle" (ALfa) in Augsburg insbesondere gegen Aussagen von Bundesärztekammerpräsident Klaus Reinhardt. 

Dieser hatte in einem Interview gefordert, betroffene Ärztinnen und Ärzte besser vor Beleidigungen und Bedrohungen zu schützen. 

"Die Kolleginnen und Kollegen haben es mit teilweise radikal auftretenden Aktivisten zu tun, die in der Nähe von Praxen teilweise wochenlang demonstrieren", sagte Reinhardt. 

Demonstrationen ohnehin eher Ausnahme als Regel

Die ALfa-Bundesvorsitzende Cornelia Kaminski bezeichnete dies als nicht nachvollziehbar. Regelmäßige Gebetswachen oder Demonstrationen seien die Ausnahme und nicht die Regel. 

Demonstranten mit Schildern und Luftballons beim Marsch für das Leben in Köln / © Theo Barth (KNA)
Demonstranten mit Schildern und Luftballons beim Marsch für das Leben in Köln / © Theo Barth ( KNA )

Sie fänden derzeit genau in drei Städten statt: in Frankfurt, Pforzheim und München. Die Bundesärztekammer habe indes 374 Einrichtungen gelistet, in denen Abtreibungen vorgenommen würden. 

Von Bedrohungen oder gar Übergriffen in diesem Zusammenhang sei auch nichts bekannt, fügte Kaminski hinzu. Es gebe keine Berichte über Anzeigen oder Festnahmen. 

Kritik nicht von gerichtlichen Urteilen gedeckt

Ebenso habe bisher noch kein Gericht in Deutschland festgestellt, dass Ärzte, die Abtreibungen durchführten, belästigt oder bedroht und abtreibungswillige Schwangere in ihren Persönlichkeitsrechten eingeschränkt würden. 

"Stattdessen haben sie daran erinnert, dass es kein Recht gibt, von gegenteiligen Meinungen verschont zu bleiben". 

Die Ampel-Regierung plant dazu ein Gesetz. So genannte Gehsteigbelästigung soll demnach als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Ein Kabinettsentwurf soll noch im Januar beschlossen werden. 

Im März soll eine von der Bundesregierung eingesetzte Kommission ihre Empfehlungen zur Regelung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafgesetzbuches vorlegen.

Bischof Bätzing warnt vor vorgeburtlicher Selektion

Zum "Marsch für das Leben" am kommenden Samstag hat der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Georg Bätzing, die Position der Kirche zum Lebensschutz bekräftigt. "Christinnen und Christen müssen protestieren, wenn menschliches Leben 'Nützlichkeitserwägungen' unterzogen wird, sei es vor der Geburt oder am Lebensende", erklärte der Limburger Bischof am Dienstag in einem Grußwort zur Demonstration.

Bischof Georg Bätzing / © Max von Lachner (SW)
Bischof Georg Bätzing / © Max von Lachner ( SW )
Quelle:
KNA