Laut Caritas werden höhere Energiekosten nicht angerechnet

Rechnen Behörden mit Vorjahreskosten?

Sozialleistungsbehörden berücksichtigen laut Caritas die gestiegenen Energiekosten nur unzureichend. Menschen mit geringem Einkommen geraten in Existenznot durch die gestiegenen Kosten oder sind gar von Wohnungslosigkeit bedroht.

Behörden nehmen die Vorjahreskosten als Grundlage für Zuschüsse / © Hauke-Christian Dittrich (dpa)
Behörden nehmen die Vorjahreskosten als Grundlage für Zuschüsse / © Hauke-Christian Dittrich ( dpa )

Die Erfahrung zeige, dass die Heizkosten teils nur in der Höhe des Vorjahres übernommen würden, teilte der Caritasverband für die Diözese Hildesheim am Montag mit. Die Organisation forderte Behörden wie Jobcenter und Sozialämter auf, in jedem Fall jene Kosten zu übernehmen, die bei einem angemessenen Verbrauch anfallen. Sonst gerieten Menschen durch die hohen Energiepreise in Existenznot. Dem Gesetz nach dürften Behörden die Heizkostenübernahme erst dann verweigern, wenn Menschen zu viel heizen, betonte die Caritas.

Verlust der Wohnung

"Es kann nicht sein, dass nur die Kosten des Vorjahres übernommen werden, wenn die Heizkosten allerorten explodieren", sagte der Leiter der Caritas-Abteilung Verbands- und Sozialpolitik, Reinhard Kühn. "Sonst werden Menschen im Sozialleistungsbezug ihre Wohnungen verlieren oder sie sitzen im Winter im Kalten."

Aus den Sozial- und Schuldnerberatungen im Bistum Hildesheim kommen dem Verband zufolge zahlreiche Rückmeldungen, dass Familien Überschuldung und Obdachlosigkeit fürchten müssen, weil sie die Energiekosten nicht aufbringen können. Das Problem werde sich zum Winter verschärfen. Derzeit seien in Niedersachsen rund 1,3 Millionen Menschen von Einkommensarmut betroffen.

Typische Einzelfälle

Die Caritas berichtete von zwei Einzelfällen im östlichen Niedersachsen, die typisch für die derzeitige Situation seien. Im ersten Fall habe ein Amt die Erstattung einer Heizöllieferung von 500 Litern als zu teuer abgelehnt. Die bestellten 500 Liter seien in diesem Fall jedoch die Mindestabnahmemenge gewesen. Dass der Preis 150 Euro je 100 Liter statt wie im Vorjahr 70 Euro betragen habe, liege außerhalb des Einflusses der Verbraucherinnen und Verbraucher.

Im zweiten Fall fand eine vierköpfige Familie den Angaben zufolge nach langer Suche eine 76 Quadratmeter große Wohnung mit einer angemessenen Kaltmiete. Doch der Vermieter habe den Heizkostenabschlag verdreifacht, um seine eigenen finanziellen Risiken abzusichern. Die Behörde habe die Kostenübernahme für diese Wohnung abgelehnt.

Quelle:
KNA