Land Sachsen-Anhalt will Bestattungen ohne Sarg erlauben

Zunehmende kulturelle Vielfalt berücksichtigen

Jüdische und muslimische Gläubige können sich wohl bald in Sachsen-Anhalt entsprechend ihren religiösen Traditionen ohne Sarg und in einem Leichentuch beisetzen lassen. Dies sieht der Entwurf für ein neues Bestattungsgesetz vor.

Trauernde auf einem Friedhof / © Rawpixel.com (shutterstock)
Trauernde auf einem Friedhof / © Rawpixel.com ( shutterstock )

Das teilte die Staatskanzlei in Magdeburg mit. In allen Bundesländern bis auf Sachsen und Sachsen-Anhalt wurden inzwischen Ausnahmen von der Sargpflicht zugelassen.

Zunehmende kulturelle Vielfalt berücksichtigen

Die Neufassung des Gesetzes über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen solle die zunehmende kulturelle Vielfalt berücksichtigen, erklärte Sozialministerin Petra Grimm-Benne (SPD).

Islamisches Gräberfeld auf dem Kölner Westfriedhof / © Julia Steinbrecht (KNA)
Islamisches Gräberfeld auf dem Kölner Westfriedhof / © Julia Steinbrecht ( KNA )

Dies erfolge, indem die Tuchbestattung zugelassen und der Sargzwang aufgehoben werde. Die Änderung des Bestattungsrechts sei ein wichtiges Vorhaben des Koalitionsvertrags und solle der Vielfalt der Religionen gerecht werden.

Das Stichwort: Friedhofskultur

Die Friedhofskultur in Deutschland ist seit 2020 "immaterielles Kulturerbe". Auf Empfehlung der Deutschen Unesco-Kommission beschloss die Kultusministerkonferenz im März 2020 die Aufnahme in das bundesweite Kulturerbe-Verzeichnis.

Das immaterielle Erbe Friedhofskultur bezieht sich dabei "auf das, was Menschen auf dem Friedhof tun - trauern, erinnern und gedenken" sowie auf das Gestalten, Pflegen und Bewahren. Es sind also nicht die Friedhöfe selbst, die zum Unesco-Welterbe ernannt wurden, das wäre quasi materielles Erbe.

Friedhof im Frühling / © Harald Oppitz (KNA)
Friedhof im Frühling / © Harald Oppitz ( KNA )
Quelle:
KNA