Das teilte die Staatskanzlei in Magdeburg mit. In allen Bundesländern bis auf Sachsen und Sachsen-Anhalt wurden inzwischen Ausnahmen von der Sargpflicht zugelassen.
Zunehmende kulturelle Vielfalt berücksichtigen
Die Neufassung des Gesetzes über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen solle die zunehmende kulturelle Vielfalt berücksichtigen, erklärte Sozialministerin Petra Grimm-Benne (SPD).
Dies erfolge, indem die Tuchbestattung zugelassen und der Sargzwang aufgehoben werde. Die Änderung des Bestattungsrechts sei ein wichtiges Vorhaben des Koalitionsvertrags und solle der Vielfalt der Religionen gerecht werden.