Länder kritisieren die Online-Regelung

Bundesrat stoppt BKA-Gesetz

Der Bundesrat hat das umstrittene Gesetz zur Neuregelung der Befugnisse des Bundeskriminalamtes im Anti-Terror-Kampf gestoppt. Die Länderkammer verweigerte dem vom Bundestag beschlossenen BKA-Gesetz die Zustimmung.

 (DR)

Auch ein rheinland-pfälzischer Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses fand keine Mehrheit. Das Gremium kann nun noch von Bundestag und Bundesregierung zu dem Gesetzesvorhaben angerufen werden.

Das vom Bundestag mit den Stimmen der schwarz-roten Koalitionsmehrheit beschlossene Gesetz soll dem BKA Kompetenzen zur Terrorabwehr übertragen und unter anderem die Videoüberwachung von Wohnungen und die Online-Durchsuchung privater Computer ermöglichen. Es galt angesichts des Widerstandes vieler Bundesländer als ausgeschlossen, dass das BKA-Gesetz in seiner vorliegenden Form in der Länderkammer durchkommt.

Neben Ländern mit Regierungsbeteiligungen von FDP, Grünen oder Linkspartei hatten auch von Union und SPD regierte Länder wie Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern schon vor der Sitzung angekündigt, dem Gesetzesbeschluss nicht zuzustimmen. Damit war die erforderliche Mehrheit von 35 der 69 Bundesratsstimmen nicht mehr zu erreichen.

Werben vom Bundesinnenminister
Vor der Abstimmung warb Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) im Bundesrat für das Gesetz. Dessen Regelungen seien so ausgestaltet, dass bei Eingriffen in "grundrechtlich geschützte Bereiche" in allen Fällen eine richterliche Entscheidung vorgesehen sei. In Eilfällen könne die richterliche Genehmigung "unter engen Voraussetzungen" nachgeholt werden. Schäuble betonte zugleich, es bleibe bei der bisherigen Rechtslage, wenn das Gesetz nicht zustande komme. "Auch auf der gegebenen Rechtslage ist die Bundesrepublik Deutschland dank der bewährten Zusammenarbeit zwischen Ländern und Bund ein sicheres Land", betonte der Innenminister.

Der rheinland-pfälzische Innenminister Karl Peter Bruch (SPD) machte sich für ein Vermittlungsverfahren stark. "Im Kernbereich des Eindringens in das private Leben" dürfe sich das BKA nicht selbst kontrollieren, sagte. Hier müsse ein Richter einbezogen werden.

Berlins Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD) sagte, die Vorlage sei nicht zustimmungsfähig. Ihr Land habe große Bedenken gegen die Regelungen zu Online-Durchsuchungen. Es gebe keinen nachvollziehbaren Grund, warum die Anordnung der Rasterfahndung ausnahmslos unter Richtervorbehalt stehe, beim "deutlich schwerer wiegenden Grundrechtseingriff" der Online-Durchsuchung dagegen in Eilfällen eine Anordnung durch den BKA-Präsidenten oder seines Vertreters ausreichen solle.