Länder fordern höhere Kostenübernahme vom Bund

Bundesrat stoppt geplante Kindergelderhöhung

Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat muss über die Finanzierung der geplanten Kindergelderhöhung entscheiden. Der Bundesrat blockierte am Freitag in Berlin das Familienleistungsgesetz. Die Länder fordern vom Bund eine höhere Kostenübernahme.

 (DR)

Das Kindergeld soll ab Januar 2009 für das erste und zweite Kind um monatlich jeweils 10 Euro auf 164 Euro steigen. Für das dritte Kind soll es 16 Euro mehr und damit 170 Euro monatlich geben. Ab dem vierten Kind steigt das Kindergeld um ebenfalls 16 Euro auf 195 Euro. Zudem wird der Kinderfreibetrag in der Steuer von derzeit 3.648 Euro auf 3.864 Euro im Jahr angehoben.

Der Vermittlungsausschuss wird am 17. Dezember tagen. Damit das Gesetz wie geplant zum 1. Januar 2009 in Kraft treten kann, müssen Bundestag und Bundesrat bis zum 19. Dezember dem Ergebnis des Vermittlungsausschusses zustimmen.

Der Ministerpräsident von Mecklenburg-Vorpommern, Erwin Sellering (SPD), forderte, bei der Gegenfinanzierung müsse es eine faire Lastenverteilung geben. Das Gesamtpaket kostet jährlich 2,2 Milliarden Euro. Die Kindergelderhöhung will der Bund mit einem Anteil von 42,5 Prozent finanzieren. Die Länder forderten hingegen die Übernahme von 74 Prozent durch den Bund. Das sei im Grundgesetz so festgeschrieben. Es geht dabei um eine Summe von 700 Millionen Euro. Der Sprecher des Bundesfinanzministeriums, Torsten Albig, wies im Anschluss an die Bundesratssitzung darauf hin, dass sich in der Vergangenheit in der Regel die Länder mit ihrer Forderung durchgesetzt hätten.

Sellering sagt, zudem müssten auch die Familien in den Genuss der höheren Unterstützung kommen, die das Geld am dringendsten bräuchten.
Das Kindergeld dürfe daher nicht mit dem Sozialgeld oder Hartz-IV-Leistungen verrechnet werden. Darüber hinaus müsse der Bedarf von Kindern in Hartz IV neu berechnet werden. Ebenso müsse über direkte Leistungen an Kinder wie etwa die Finanzierung von Schul-Mittagessen oder einem beitragsfreien Kita-Jahr im Vermittlungsausschuss gesprochen werden. Der Bundesrat verabschiedete einen entsprechenden Antrag.

Höhere steuerliche Förderung von Hilfen im Haushalt von Familien
Das Familienleistungsgesetz legt darüber hinaus fest, dass Kinder und Jugendliche, deren Familien von Hartz IV oder Sozialhilfe leben, bis zur zehnten Klasse zum Schuljahresbeginn 100 Euro für Schulmaterialien erhalten. Der rheinland-pfälzische Finanzminister Ingolf Deubel (SPD) kritisierte die Beschränkung auf das zehnte Schuljahr. Es sei nicht fair, sozial schwache Familien darauf zu verweisen, dass zehn Schuljahre genug seien. Damit gebe es keine Chancengleichheit.

Die Länderkammer beschloss einen Antrag des Saarlandes, in dem die Ausweitung des Schulbedarfspaketes gefordert wird. Zugleich heißt es in dem Text, es solle geprüft werden, ob Leistungen von Arbeitgebern zur Betreuung von Kindern bis 14 Jahre stärker von der Steuer befreit werden könnten. Diese Verknüpfung hatte die SPD im Bundestag abgelehnt, so dass sich die Koalition nicht auf eine Ausweitung der Schulstarterpakete verständigen konnte.

Der Gesetzentwurf sieht zudem eine höhere steuerliche Förderung von Hilfen im Haushalt von Familien vor. Die Arbeitskosten von haushaltsnahen Dienstleistungen können in Höhe von 20 Prozent von maximal 20.000 Euro im Jahr, also höchstens 4.000 Euro, geltend gemacht werden.