Kurschus mahnt zu Vorsicht bei Ablösung von Staatsleistungen

"Arbeit, die nicht gefährdet werden darf"

Die geplante Ablösung der Staatsleistungen darf das soziale Engagement der Kirchen nicht gefährden. Das fordert die Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland, Annette Kurschus.

Staatsleistungen in der Debatte (KNA)
Staatsleistungen in der Debatte / ( KNA )

"Eine mögliche Ablösung muss so ablaufen, dass wir weiterhin die Dienste in der Gesellschaft tun können, die wir gerade tun", sagte Kurschus der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Samstag):" Diese Gelder fließen ja direkt in die kirchlichen Haushalte, und damit leisten wir wichtige Arbeit, die nicht gefährdet werden darf."

Davon profitierten auch Menschen, die nicht zur Kirche gehörten, fügte Kurschus hinzu. Daran müsse der Staat ein Interesse haben. Grundsätzlich befürwortet die EKD-Ratsvorsitzende die Ablösung der Staatsleistungen: Dabei handele es sich um einen Verfassungsauftrag, dem man nun nachkommen müsse.

600 Millionen Euro pro Jahr

Die Staatsleistungen gehen meist auf das Jahr 1803 zurück, als Kirchengüter enteignet wurden. Die Fürsten verpflichteten sich im Gegenzug, den Kirchen regelmäßige Unterhaltszahlungen zum Bestreiten ihrer Aufgaben zu leisten. Die im Grundgesetz festgeschriebenen Leistungen umfassen Geld- oder Sachmittel, in manchen Fällen auch Personalkosten.

Aktuell erhalten die beiden großen Kirchen etwa 600 Millionen Euro pro Jahr. Zahlungspflichtig sind die Länder. Obwohl die Verfassung schon seit 1919 den Auftrag enthält, die Staatsleistungen abzulösen, scheiterten bislang alle Initiativen.

Unklarer Weg

Die Ampel-Koalition strebt ein Grundsätzegesetz an, das die Rahmenbedingungen für eine Ablösung schaffen soll. Darüber sind Bund, Länder und Kirchen im Gespräch.

Die Ministerpräsidenten hatten dem Vorhaben aufgrund der Kosten zunächst aber eine Absage erteilt, da es um Ablösesummen in zweistelliger Milliardenhöhe geht. Katholische und evangelische Kirche betonen immer wieder, sie seien offen für eine faire Ablöseregelung.

Staatsleistungen an die Kirchen

Viele katholische Bistümer und evangelische Landeskirchen erhalten aus historischen Gründen regelmäßig Geld von Bundesländern. Die meisten dieser sogenannten Staatsleistungen gehen zurück auf das Jahr 1803: Damals wurden zahlreiche Kirchengüter auf der rechten Rheinseite enteignet und verstaatlicht. Nutznießer waren deutsche Reichsfürsten, die damit für Gebietsverluste an Frankreich auf der linken Rheinseite entschädigt wurden.

Symbolbild: Kirche und Finanzen / © Freedom Studio (shutterstock)
Symbolbild: Kirche und Finanzen / © Freedom Studio ( shutterstock )
Quelle:
KNA
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