Kritik an Gesetzentwurf zur Triage

Soll der Zufall entscheiden?

Abgeordnete der Grünen und Behindertenverbände haben Änderungen am Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Triage gefordert. Es gebe in der Grünen-Bundestagsfraktion erhebliche Vorbehalte.

Triage für Coronavirus-Notfälle in Bergamo / © Claudio Furlan (dpa)
Triage für Coronavirus-Notfälle in Bergamo / © Claudio Furlan ( dpa )

Das sagte die behindertenpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion Corinna Rüffer dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (Montag).

Bei der Triage geht es um die Entscheidung, welcher Patient behandelt wird, wenn die medizinischen Ressourcen nicht für alle Behandlungsbedürftigen ausreichen. Das Bundesverfassungsgericht hatte dem Gesetzgeber im Dezember aufgetragen, unverzüglich Vorkehrungen zum Schutz behinderter Menschen bei Triage-Entscheidungen zu treffen.

Losverfahren fairer?

Der Entwurf soll nun die für die Zuteilungsentscheidungen maßgeblichen Kriterien und Verfahrensvorschriften regeln. Laut Regierungsentwurf soll dabei die "aktuelle und kurzfristige Überlebenswahrscheinlichkeit" entscheidend sein. Rüffer schlug stattdessen vor, den Zufall entscheiden zu lassen, etwa durch ein Losverfahren. Es werde nicht möglich sein, klare objektive Kriterien für die Bestimmung der kurzfristigen Überlebenswahrscheinlichkeit zu finden, sagte sie zur Begründung.

Der "Runde Tisch Triage" legte hingegen Formulierungsvorschläge vor, um das Kriterium genauer zu fassen.

Probe eines positiver Coronatests (shutterstock)

Nancy Poser vom Forum behinderter Juristinnen und Juristen sagte für den "Runden Tisch Triage", dass "die aktuelle und kurzfristige Überlebenswahrscheinlichkeit, ausschließlich im Sinne einer Behandlungsindikation" zu verstehen sein solle. "Komorbiditäten dürfen dabei nur berücksichtigt werden, soweit sie die Behandlungsindikation ausschließen", heißt es in den Formulierungsvorschlägen.

Ausschluss der sogenannten Ex-Post-Triage

Ferner verlangte der "Runde Tisch Triage", dass "Ex-Post-Triage nicht nur verboten, sondern auch strafbar bleibt". Der Gesetzentwurf sieht einen Ausschluss der sogenannten Ex-Post-Triage vor, also der Abbruch einer Behandlung zugunsten eines anderen Patienten mit einer höheren aktuellen und kurzfristigen Überlebenswahrscheinlichkeit.

Der "Runde Tisch Triage" ist ein Zusammenschluss der LIGA Selbstvertretung, der Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie (CBP) sowie des Forums behinderter Juristinnen und Juristen.

Palliativmedizin und Hospizbewegung

Palliativmedizin ist die Behandlung von Patienten mit einer nicht heilbaren, weit fortgeschrittenen Erkrankung mit begrenzter Lebenserwartung, beispielsweise Krebs, Demenz oder Aids. Ziel ist dabei nicht mehr die Heilung, sondern die Linderung von Schmerzen und die Sicherung möglichst hoher Lebensqualität. Dazu gehört nicht nur Schmerztherapie, sondern auch die psychologische und spirituelle Begleitung der Patienten und ihrer Angehörigen.

Palliativmedizin in Deutschland (dpa)
Palliativmedizin in Deutschland / ( dpa )

 

Quelle:
KNA