Kirchenfinanzen in Deutschland

 (DR)

In Deutschland haben die Kirchen das von der Verfassung gesicherte Recht, von ihren Mitgliedern Abgaben (Kirchensteuern) zu erheben. Diese Steuer ist die wichtigste Finanzquelle zur Wahrnehmung kirchlicher Aufgaben in Seelsorge, Bildung und Sozialwesen. Die Höhe richtet sich in der Regel nach der Einkommenssteuer. Die Kirchensteuer wird vom Staat eingezogen; er erhält für diesen Dienst rund drei Prozent des Aufkommens.

Die jährlichen Kirchensteuereinnahmen der katholischen Kirche übertreffen seit Mitte der 1980er Jahre die der Evangelischen Kirche in Deutschland. 2016 betrugen die Kirchensteuereinnahmen rund 6,146 Milliarden Euro für die katholische und 5,454 Milliarden Euro für die evangelische Kirche. Im Vergleich zu 2015 (11,461 Milliarden Euro) sind die Einnahmen damit um rund 1,2 Prozent gestiegen und haben mit knapp 11,6 Milliarden Euro ein neues Rekordhoch erreicht.

Diese sogenannten altrechtlichen Staatsleistungen umfassen unter anderem die staatliche Übernahme von Gehältern für Bischöfe, Domherren und - in wenigen Fällen - auch Zuschüsse zu Pfarrergehältern. Davon zu unterscheiden sind freiwillige Leistungen des Staates. Hierzu zählen Zuschüsse im Alten-, Sozial- und Jugendbereich, die auch andere Träger erhalten. Darüber hinaus gibt es staatliche Leistungen zur Finanzierung der Militärseelsorge, der theologischen Fakultäten sowie des Religionsunterrichts an öffentlichen Schulen. (kna)