Kirchenasyl-Verfahren gegen fränkische Äbtissin eingestellt

"Passt scho"

Mechthild Thürmer, fränkische Benediktineräbtissin, kommt nach der Gewährung von Kirchenasyl in drei Fällen ohne Strafe davon. Weihbischof Gössl, begrüßte die Einstellung des Verfahrens. Kirchenasyl gebe es weiter für Härtefälle.

Mutter Mechthild mit ihrem Verteidiger beim Prozess im Sitzungssaal des Amtsgerichts Bamberg. / © Daniel Vogl (dpa)
Mutter Mechthild mit ihrem Verteidiger beim Prozess im Sitzungssaal des Amtsgerichts Bamberg. / © Daniel Vogl ( dpa )

Die Ordensfrau (64) stimmte am Dienstag dem Angebot der Bamberger Staatsanwaltschaft zu, das Verfahren wegen des Vorwurfs der Beihilfe zu unerlaubtem Aufenthalt ohne weitere Auflagen einzustellen. Nach dem Beschluss des Amtsgerichts trägt die Staatskasse alle Kosten. Damit verzichteten alle Prozessbeteiligten auf eine erneute Beweisaufnahme sowie ein förmliches Urteil. Mutter Mechthild kommentierte den Ausgang mit den Worten: "Passt scho."

Aus christlicher Nächstenliebe

Der Übergangsverwalter des Erzbistums Bamberg, Weihbischof Herwig Gössl, begrüßte die Einstellung des Verfahrens, "da Mutter Mechthild ausschließlich aus christlicher Nächstenliebe gehandelt habe", wie er über einen Bistumssprecher wissen ließ. Dafür danke Gössl der Benediktinerin ausdrücklich. Im Übrigen halte die Bamberger Bistumsleitung weiter am Kirchenasyl als einer Möglichkeit fest, Härtefälle noch einmal rechtsstaatlich zu prüfen. Dabei verwies der Sprecher auf eine diesbezügliche Vereinbarung zwischen Kirchen und staatlichen Behörden von 2015.

Nach Auskunft des Katholischen Büros Bayern sind derzeit bei der Justiz im Freistaat keine weiteren Anklagen gegen Ordensleute wegen Kirchenasyls anhängig und auch keine diesbezüglichen Ermittlungen bekannt.

Freispruch für Gewährung von Kirchenasyl

Im vergangenen Jahr waren eine Oberzeller Franziskanerin und ein Münsterschwarzacher Benediktiner wegen der Gewährung von Kirchenasyl freigesprochen worden. In einem letztinstanzlichen Urteil hatte das Bayerische Oberste Landesgericht (BayOLG) vor einem Jahr festgestellt, dass die bloße Beherbergung von Flüchtlingen, denen eine Abschiebung droht, nicht strafbar ist. Die Gastgeber können demnach auch nicht dazu verpflichtet werden, den Aufenthalt aktiv zu beenden, wenn der Asylantrag im Rahmen einer Härtefallprüfung erneut abgelehnt worden ist. Diese Pflicht beschränkt sich laut BayOLG auf den Flüchtling und die staatlichen Behörden.

Der Prozess gegen Mutter Mechthild sollte schon im Sommer 2020 stattfinden. Kurzfristig wurde er wegen Ermittlungen in zwei weiteren Fällen von Kirchenasylgewährung gegen sie abgesagt und später wegen der ausstehenden Entscheidung des BayOLG vertagt.

Rechtliche Grauzone

Bei der mündlichen Verhandlung deuteten Richter und Staatsanwalt an, dass sich aus ihrer Sicht einer der drei der Angeklagten zur Last gelegten Fälle in einer Grauzone bewege. Eine Nigerianerin war Anfang 2020 in Thürmers Kloster im oberfränkischen Kirchschletten in Obhut genommen worden, obwohl es schon einen ablehnenden Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) nach einer erneuten Härtefallprüfung gab. Die Ordensfrau sagte aus, dies sei ihr erst am Tag nach der Aufnahme der Afrikanerin bekannt geworden.

Mutter Mechthild wurde wegen ihres Engagements für Flüchtlinge inzwischen mit mehreren Preisen ausgezeichnet, unter anderem mit dem Göttinger Friedenspreis. Nach ihren Angaben haben seit 2016 gut 30 von Abschiebung bedrohte Asylbewerberinnen und Asylbewerber in ihrer Abtei Maria Frieden ein Obdach erhalten.

Kirchenasyl

Beim sogenannten Kirchenasyl nehmen Gemeinden oder Ordensgemeinschaften vorübergehend Asylbewerber auf, um eine Abschiebung abzuwenden, weil diese für den Flüchtling eine Bedrohung an Leib und Leben darstellt. Schon aus dem vierten Jahrhundert ist bekannt, dass Flüchtlinge in Kirchen Schutz suchten.

Ein Schlafsack und ein Rucksack liegen auf einer Kirchenbank. Im Hintergrund steht ein Zelt. / © Harald Oppitz (KNA)
Ein Schlafsack und ein Rucksack liegen auf einer Kirchenbank. Im Hintergrund steht ein Zelt. / © Harald Oppitz ( KNA )
Quelle:
KNA