Kirchen in NRW ebnen Weg für gemeinsamen Religionsunterricht

 (DR)

Für katholische und evangelische Schüler in Nordrhein-Westfalen kann ab dem Schuljahr 2018/19 gemeinsamer Religionsunterricht angeboten werden. Eine entsprechende Vereinbarung unterzeichneten die evangelischen Kirchen im Rheinland, Westfalen und Lippe und die katholischen Bistümer Münster, Essen, Paderborn und Aachen. Das Erzbistum Köln hält weiter am konfessionellen Unterricht fest. Im Erzbistum Köln ist weiterhin mehr als jeder dritte Schüler katholisch, so dass im Unterschied zu anderen Gebieten kein Handlungsdruck besteht, alternative Modelle zu entwickeln.

Das Erzbistum führt zugleich seine breit gefächerte Arbeit zur Stärkung des katholischen Religionsunterrichts und zur Unterstützung der Lehrkräfte fort und setzt dabei im Blick auf eine auch im Hinblick auf die religiöse Sozialisation veränderte Schülerschaft deutliche Schwerpunkte bei Unterrichtsmaterialien, Fortbildungen sowie in der persönlichen und geistlichen Stärkung der Religionslehrerinnen und -lehrer. Gerade in diesem veränderten Umfeld bleibt das persönliche Lebenszeugnis der zentrale Faktor bei der Glaubensweitergabe. Dabei werden die Ökumene und der Umgang mit anderen Religionen und Weltanschauungen auch in Zukunft ein fester und unverzichtbarer Bestandteil des katholischen Religionsunterrichts bleiben.

Auch wenn der Anteil katholischer und evangelischer Schüler seit vielen Jahren kontinuierlich abnimmt, wachsen die bestehenden regionalen Unterschiede in Bezug auf die Religionszuge-hörigkeit sowohl zwischen den Bundesländern als auch innerhalb von Nordrhein-Westfalen. Dies erfordert unterschiedliche Lösungsansätze, auf die auch die Deutsche Bischofskonferenz hingewiesen hat. (Auszug aus PEK/kna 01.09.2017)