Kirchen erinnern am Tag der Menschenrechte an verfolgte Christen

Glaubensfreiheit als Menschenrecht stärken

Zum Internationalen Tag der Menschenrechte am Donnerstag hat der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Robert Zollitsch, Politik und Gesellschaft zur Stärkung der Glaubensfreiheit aufgerufen. Die Religionsfreiheit stelle einen "elementaren Baustein der menschlichen Freiheitsrechte" dar, sagte Zollitsch am Mittwoch in Bonn.

 (DR)

Obwohl der Staat die Religionsfreiheit seiner Bürger nicht einschränken dürfe, sei die heutige Welt noch weit von diesem Ideal entfernt. Vor allem Christen werde die Glaubensfreiheit verwehrt. "Mehr als drei Viertel aller religiös Verfolgten sind Christen", so Zollitsch. Besonders in spätkommunistischen und muslimisch geprägten Ländern überwache und reglementiere der Staat kirchliche Gemeinschaften. "Gläubige werden gesellschaftlich diskriminiert, in ihren bürgerlichen Rechten beschnitten und sogar offen verfolgt", so Zollitsch.

Die Kirche bejahe und fördere die Idee der Menschenrechte und ihre Verwirklichung in allen Teilen der Welt. "Die Menschenrechte stellen eine allgemein menschliche, in besonderer Weise aber auch eine christliche Verpflichtung dar", so Zollitsch.

Käßmann: Wünsche an Muslime
Die Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Margot Käßmann, sagte, sie wünsche sich von Muslimen, dass diese wie die Kirchen in Deutschland für die Religionsfreiheit in allen anderen Ländern einträten. Dies sei auch immer ein Thema beim EU-Beitritt der Türkei. Dort gebe es keine Religionsfreiheit für Christen.

Nach Einschätzung des kurhessischen evangelischen Bischofs Martin Hein ist auch die positive Religionsfreiheit in Europa bedroht. Entwicklungen in der Rechtsprechung der EU belegten, dass die Freiheit vom Religiösen selbst zur Religion werde, sagte Hein in Kassel. Er bezog sich dabei auf das jüngste Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Dieser hatte einer italienischen Mutter eine Entschädigung zugesprochen, weil ihr Kind an einer staatlichen Schule mit Kruzifix im Klassenzimmer unterrichtet wurde.

Recht auf Leben und auf Glaubensfreiheit
Der Tag der Menschenrechte erinnert an die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, die am 10. Dezember 1948 von der UN-Vollversammlung in Paris verabschiedet wurde. Das Dokument ist völkerrechtlich nicht verbindlich, setzte aber international Normen für unveräußerliche Grundrechte und Freiheiten. Dazu gehören das Recht auf Leben, auf Glaubens-, Meinungs- und Pressefreiheit sowie der Schutz vor Folter und willkürlicher Haft und Diskriminierung.

Auch wirtschaftliche Menschenrechte wie das Recht auf Arbeit, Nahrung und Wohnung sind in der Erklärung enthalten. "Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren", heißt es in dem Dokument, das unter dem Schock des Nazi-Terrors und des Zweiten Weltkriegs entstanden war. Menschenrechte sind in den Verfassungen vieler Staaten verankert.

Internationaler Strafgerichtshof zur Durchsetzung
Die in der Allgemeinen Erklärung formulierten Rechte sind im Laufe der Zeit in Form von internationalen Pakten und Konventionen sowie in Verfassungen der Länder verbindlich geworden. Völkerrechtliche Abkommen wie der Kinderschutz, das Folterverbot und der Schutz vor Diskriminierung wegen Rasse oder Geschlecht gehen auf das Dokument von 1948 zurück. Weitere wichtige Abkommen sind der Pakt über bürgerliche und politische Rechte und der Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, denen jeweils rund 150 Staaten beitraten. Hinzu kommen die Europäische Menschenrechtskonvention.

Trotzdem werden Menschenrechte weltweit weiter verletzt. Männer und Frauen werden willkürlich verhaftet, gefoltert und hingerichtet. Kriegsparteien setzen Hunger und Vergewaltigungen gezielt als Waffen ein. Millionen Kinder müssen unter grausamen Bedingungen arbeiten. Mit dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag, der im Juli 2002 seine Arbeit aufnahm, sollte ein neues Kapitel beim Schutz der Menschenrechte beginnen: Erstmals existiert ein ständiges Tribunal, das Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord ahnden soll.