Zwei Gesetzentwürfe wollen Suizidbeihilfe regeln

Kirche schaut genau hin

Die Beihilfe zum Suizid ist in Deutschland nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ungeregelt. Zwei Gesetzentwürfe wollen nun die Abgabe von Tötungsmitteln regeln und missbrauch verhindern.

Autor/in:
Christoph Scholz
Symbolbild Sterbehilfe / © NATNN (shutterstock)

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zur Sterbehilfe hat in seiner Radikalität auch die meisten Abgeordneten überrascht. Vor gut einem Jahr kippte Karlsruhe das Verbot der geschäftsmäßigen Beihilfe zum Suizid, mit der Begründung, dass das Persönlichkeitsrecht ein "Recht auf selbstbestimmtes Sterben" umfasst.

Fraktionsübergreifender Gesetzentwurf

Nach Ansicht des SPD-Gesundheitsexperten Karl Lauterbach ist mit dem Urteil "ein teilweise rechtsfreier Raum entstanden, der weder für Sterbewillige, noch für die Ärztinnen und Ärzte haltbar ist". Er stellte am Freitag in Berlin mit den Abgeordneten Katrin Helling-Plahr (FDP) und Petra Sitte (Linke) einen fraktionsübergreifenden Gesetzentwurf vor, der den Zugang zu tödlichen Medikamenten ermöglichen und zugleich Missbrauch verhindern soll. Dasselbe Ziel verfolgt eine Vorlage, die Renate Künast und Katja Keul von den Grünen am Donnerstagabend bekannt gaben.

Bereits 2017 hatte das Bundesverwaltungsgericht vom Staat verlangt, sterbenskranken Patienten in "extremen Ausnahmefällen" den Zugang zu tödlichen Betäubungsmitteln zu ermöglichen. Das Bundesgesundheitsministerium verweigert dies bislang mit der Begründung, dass der Staat keine Tötungsmittel vergeben dürfe.

Für Helling-Plahr steht nach dem Karlsruher Urteil hingegen fest, dass es "einen gegen die Autonomie gerichteten Lebensschutz nicht geben darf". Der Gesetzentwurf solle Rechtssicherheit schaffen für Suizidwillige, aber auch für jene, die ihnen helfen wollen, so die FDP-Politikerin. Der Rechtsrahmen sieht dazu eine ärztliche Verschreibungspflicht für das tödliche Medikament vor. Zuvor soll es aber eine verpflichtende Beratung und Wartefristen geben.

"Staatlich anerkannte und finanzierte Beratungsstellen, die kompetent und ergebnisoffen beraten können, sind dazu von wesentlicher Bedeutung", betonte Sitte. Durch Fristen, Beratungsgespräche und das Vier-Augen-Prinzip soll eine freie und gefestigte Entscheidung des Sterbewilligen gewährleistet werden.

Da viele Ärzte die Suizidhilfe ablehnen, betonte Lauterbach, dass der ärztlich assistierte Suizid zwar erlaubt werden solle, die Hilfe zur Selbsttötung aber immer freiwillig sein müsse. Ebenso wenig sollen etwa konfessionelle Träger von Heimen zu entsprechenden Angeboten verpflichtet werden. Die katholische Kirche und Teile der evangelischen Kirche hatten bereits angekündigt, Suizidbeihilfe nicht in ihren Einrichtungen anzubieten. Minderjährige sollen von dem Angebot "komplett ausgeschlossen werden", so Lauterbach. Hennig-Plahr hielt dies allerdings in Ausnahmefällen für denkbar.

Gesetzentwurf von Künast und Keul

Der Gesetzentwurf von Künast und Keul unterscheidet beim Zugang zu tödlichen Mitteln danach, "ob die Betroffenen ihren Tod wegen einer schweren Krankheit anstreben oder aus anderen Gründen". Im ersten Fall soll die Prüfung vor allem bei Ärzten liegen. Andernfalls sollen höhere Anforderungen wie die Dokumentation der Dauerhaftigkeit eines selbstbestimmten Entschlusses verlangt werden. "Eine verpflichtende Beratung halten wir für angemessen und verhältnismäßig", so Keul. In jedem Fall solle die "notwendige Autonomie der Entscheidung gesichert" werden. Die Regelung sieht ferner "Schutz vor Missbrauch, Regulierung von Sterbehilfevereinen und nötige Sanktionsregelungen" vor.

Damit ist die Stoßrichtung beider Entwürfe ähnlich. Ob es aber - wie angestrebt - noch vor den Bundestagswahlen zu einer rechtlichen Regelung kommen wird, ist zweifelhaft. Zahlreiche Abgeordnete sehen in einer so grundsätzlichen Frage noch viel Klärungsbedarf.

Der ehemalige Unionsfraktionschef Volker Kauder (CDU) übte auf Anfrage bereits deutliche Kritik an den Vorlagen: "Eine gesetzliche Regelung zur Hilfe bei der Selbsttötung darf auf keinen Fall zu einem Automatismus führen", so Kauder. In dem jetzt vorgestellten interfraktionellen Vorschlag sei aber genau dies angelegt. Das Bundesverfassungsgericht habe "mit seinem überspannten Selbstbestimmungsrecht übersehen, dass der Mensch nicht für sich selbst allein lebt, sondern ein soziales Wesen ist". Eine Neuregelung solle deshalb, "das Selbstbestimmungsrecht und das Eingebettetsein in der Gemeinschaft zusammenzubringen".


Quelle:
KNA