Kirche: Dennoch Schutz der traditionellen Familie in Parteiprogramme aufnehmen

Fürsorgepflicht des Staates für "alle Lebensformen"

Die katholische Kirche hat die Parteien in Deutschland aufgerufen, den Schutz von Ehe und Familie in ihren neuen Programmen hervorzuheben. Damit seien Familien gemeint, die aus der Ehe von Mann und Frau hervorgegangen seien, erklärte der stellvertretende Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Aachens Bischof Heinrich Mussinghoff, am Dienstag in Düsseldorf. Das Grundgesetz sehe den besonderen Schutz der traditionellen Familie vor. Dieser Anspruch dürfe nicht ausgehöhlt werden, auch wenn es viele Scheidungen, Patchwork-Familien und allein Erziehende gebe und die Politik gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften legalisiert habe.

 (DR)

Im Schutz der klassischen Familie liege "keine Diskriminierung von Menschen in anderen Lebensformen", so Mussinghoff.
Selbstverständlich gelte für alle Lebensformen von Erwachsenen mit und ohne Kinder eine Fürsorgepflicht staatlicher Organe. Das dürfe aber nicht zur Aushöhlung von Artikel 6 des Grundgesetzes führen. CDU, SPD und FDP arbeiten zurzeit an der Formulierung neuer Grundsatzprogramme.

Mussinghoff Äußerungen wurden bei einem Gottesdienst im Rahmen des Neujahrsempfangs des Katholischen Büros in Düsseldorf vorgetragen. Seine Predigt verlas der Aachener Generalvikar Manfred von Holtum, weil der Bischof wegen Rückenbeschwerden kurzfristig absagen musste. An dem Neujahrsempfang nahmen zahlreiche Politiker teil. Das Katholische Büro pflegt Kontakte zu Landesregierung und Landtag in Nordrhein-Westfalen.