Kinderförderungsgesetz verabschiedet

Bahn frei für mehr Betreuung

Der Bundestag hat am Freitag den Ausbau der Kinderbetreuung beschlossen. CDU und SPD stimmten im Parlament für das "Kinderförderungsgesetz", die Oppositionsparteien sprachen sich dagegen aus. Mit der Regelung soll bis zum Jahr 2013 für jedes dritte Kind unter drei Jahren ein Betreuungsplatz zur Verfügung stehen.

 (DR)

Ferner sollen Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr von Mitte 2013 an einen Rechtsanspruch auf frühe Förderung haben.
Das Gesetz bekundet zudem die Absicht, 2013 ein monatliches Betreuungsgeld für Eltern einzuführen, die ihre Kleinkinder weiter zuhause erziehen wollen.

Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) sprach von einem gewaltigen Schritt vorwärts für die Kinderbetreuung und einem Meilenstein für die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Opposition kritisierte die Regelung als unzureichend. Heftig umstritten war die Einführung des Betreuungsgeldes. Sowohl die SPD als auch die Opposition wandten sich nachdrücklich dagegen. Ein weiterer Streitpunkt war die Förderung privater Anbieter von Kindertagesstätten. Die zunächst beabsichtigte Gleichstellung privater Träger war im Parlamentarischen Verfahren wieder auf eine Kann-Lösung zurückgeführt worden.

Bund zahlt vier Milliarden Euro
Der Bund trägt mit vier Milliarden Euro ein Drittel der Ausbaukosten von insgesamt zwölf Milliarden Euro für die Kinderbetreuung. Die übrigen Aufwendungen übernehmen Länder und Kommunen. Der Bund hat bereits 2,15 Milliarden Euro als Investitionskosten für Ausbau und Sanierung zur Verfügung gestellt. Mit weiteren 1,85 Millionen Euro will er sich ab 2009 an den Betriebskosten beteiligen. Ab 2014 sollen dann jährlich weitere 770 Millionen Euro hierfür eingesetzt werden.

Nach von der Leyens Worten wird das Gesetz Deutschland spürbar verändern. Ziel sei eine frühe Bildung und echte Wahlfreiheit. Nun sei die gesetzliche Grundlage und der Finanzierungsrahmen für 750.000 Kitaplätze geschaffen. Zugleich solle der Beruf der Tagesmütter durch bessere Ausbildung und leistungsgerechte Vergütung attraktiver werden.

Betreuungsgeld
SPD-Fraktions-Vize Christel Humme (SPD) sprach von einem Erfolg der Sozialdemokraten. Das Gesetz verbessere besonders die Bildungschancen für Kinder aus benachteiligten Familien. Die SPD-Politikerin machte zugleich deutlich, dass ihre Partei ein Betreuungsgeld in keinem Falle mittragen werde, da es frühkindliche Bildung verhindere.

Der familienpolitische Sprecher der Unions-Bundestagsfraktion, Johannes Singhammer (CSU), rechtfertigte hingegen das Betreuungsgeld. Er zeigte sich überzeugt, dass es kommen werde. Es ermögliche Wahlfreiheit und unterschiedliche Lebensmodelle. 70 Prozent der Familien wollten das Betreuungsgeld. Der Staat dürfe diese Eltern nicht gängeln. Der CSU-Politiker warf den Gegner des Betreuungsgeldes vor, sie hegten einen Generalverdacht gegenüber häuslicher Kindererziehung.

Krista Sager (Grüne) warnte hingegen vor der Einführung. Es gebe Eltern Anreize, ihre Kinder nicht in die Kita zu schicken und sei damit eine "Frühförderungsabschreckungsprämie". Sie kritisierte, dass der Rechtsanspruch ab 2013 für viele Eltern zu spät komme und zudem nicht für Ganztagsplätze gelte.

"Krippen-Tüv"
Die kinderpolitische Sprecherin der FDP, Miriam Gruss, forderte eine gleichberechtigte Förderung privater Anbieter. Die Liberalen brachten hierzu einen eigenen Antrag ein, der aber abgelehnt wurde.

Ferner beklagte sie, dass es keine verbindlichen Mindeststandards für Kitas oder einen "Krippen-Tüv" gebe. Diana Golze von der Linkspartei warf dem Gesetz vor, es sei unzureichend finanziert und überlaste die Kommunen. Sie sprach sich gegen eine Förderung privatgewerblicher Träger aus.