Gekündigter Kirchenmusiker scheitert vor Bundesarbeitsgericht

Kein Anspruch auf Schadensersatz

Ein aufgrund seiner außerehelichen Beziehung 1997 gekündigter katholischer Kirchenmusiker ist vor dem Bundesarbeitsgericht mit einer Schadensersatzklage gescheitert. Die Richter wiesen die Revision am Donnerstag in Erfurt zurück.

Bundesarbeitsgericht / © Bodo Schackow (dpa)
Bundesarbeitsgericht / © Bodo Schackow ( dpa )

Damit bestätigten sie das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom September 2018, wonach die Rechtmäßigkeit der Kündigung rechtskräftig feststehe und keine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung des Klägers durch die katholische Pfarrei, die ihn angestellt hatte, und das Bistum Essen nachweisbar sei.

Zwanzigjähriger Rechtsstreit

Der Rechtsstreit zieht sich bereits über zwanzig Jahre und ist einer der längsten zum kirchlichen Arbeitsrecht in Deutschland. Im Fokus steht das von der Verfassung garantierte Selbstbestimmungsrecht der Kirchen, besondere Ansprüche an Loyalität und Lebenswandel ihrer Mitarbeiter zu stellen. Im vorliegenden Fall geht es dabei um das katholische Eheverständnis, gegen das der Organist nach Ansicht der Kirche mit seiner zweiten, dauerhaften Beziehung, aus der auch ein Kind hervorging, verstößt.

Die Klägerseite argumentierte in dem Verfahren, der Organist habe zum einen "im kirchenrechtlichen Sinne keinen Ehebruch" begangen, da keine Wiederheirat vorliege. Zum anderen sei er als Kirchenmusiker mit Blick auf die Nähe zum sogenannten Verkündigungsauftrag, der besondere Loyalitätsvoraussetzungen impliziert, auf einer ähnlichen Stufe wie etwa Pfarrsekretärinnen.

"Kirchenmusiker verkündigen nichts, es ist ein weltlicher Beruf", so die Anwältin. Sie verwies auch auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom vergangenen Februar im "Chefarztfall": Nach zehnjährigem Rechtsstreit hatten die Erfurter Richter entschieden, dass die Kündigung eines Chefarztes an einem katholischen Krankenhaus aufgrund seiner Zweitheirat nach Scheidung unwirksam sei, weil keine kündigungsrelevante Dienstverletzung vorgelegen habe.

Vor deutschen Gerichten in allen Instanzen gescheitert

Die Anwältin, die zugleich die zweite Partnerin des Klägers ist, begründete die Schadensersatzklage damit, dass die Kirche für die Kündigung das kirchliche Arbeitsrecht bewusst zum Nachteil des Organisten ausgelegt und damit das vorangegangene Urteil in der Kündigungsschutzklage ihres Mandanten "sittenwidrig erschlichen" habe.

Der Anwalt der kirchlichen Seite wiederum betonte, dass kein Kündigungsgrund erfunden worden sei und die vorangegangenen Gerichte nach eingehender Prüfung die Kündigung für rechtens befunden hätten.

Der Kirchenmusiker war mit seiner Kündigungsschutzklage vor deutschen Gerichte in allen Instanzen gescheitert. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) urteilte 2010 indes, dass die deutsche Justiz nicht ausreichend geprüft habe, ob der Betroffene so eng mit dem Verkündigungsauftrag der Kirche verbunden gewesen sei, dass eine Entlassung zwangsläufig sein musste. Der Kläger forderte daraufhin rund 275.000 Euro von der Kirche für entgangene Vergütung sowie einen Ausgleich der entgangenen Rentenansprüche.


Quelle:
KNA