Katholischer Krankenhausverband sieht Notfallversorgung bedroht

Undifferenziert vermischt

Der Katholische Krankenhausverband Deutschlands sieht durch den Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschuss zur stationären Notfallversorgung die flächendeckende Versorgung gefährdet.

 (DR)

"Künftig werden Patienten weitere Wege in Kauf nehmen müssen, das betrifft vor allem die ältere Bevölkerung in ländlichen Regionen in negativer Weise", sagte der Vize-Vorsitzende Ingo Morell am Freitag in Berlin.

Morell kritisierte, dass laut G-BA-Beschluss nun reine Strukturvorgaben über Teilnahme oder Nichtteilnahme an der Notfallfallversorgung entscheiden werden. "Es hat aber keine Erhebung über den derzeitigen tatsächlichen Zustand der Qualität in den Notfallstationen vor Ort gegeben." Der kkvd kritisierte auch, dass in der Debatte ambulante und stationäre Versorgungsebene undifferenziert vermischt würden. Positiv sei indes, dass Zentren für Schlaganfallpatienten (Stroke Units) an Fachkliniken durch Zuschlagsberechtigungen von dem Abbau nicht betroffen seien.

30 Minuten nach Einlieferung

Der Gemeinsame Bundesausschuss hatte am Donnerstag ein gestuftes System der stationären Notfallversorgung beschlossen. Der Vorsitzende des Beschlussgremiums der Mediziner, Krankenkassen und Krankenhäuser, Josef Hecken, betonte, dass die stationäre Notfallversorgung auch künftig in strukturschwachen Gebieten gesichert bleibe. "Gleichzeitig erreichen wir mit dem Notfallkonzept, dass die unverzichtbaren medizinischen Anforderungen für die Patientenversorgung erfüllt sind", so Hecken.

Es sei absolut sachgerecht und im Patienteninteresse, dass Kranke, die nach einem Unfall oder einem Herzinfarkt in ein offiziell als "Notfallkrankenhaus" deklariertes Haus eingeliefert werden, dort zumindest eine Station für Innere Medizin, eine Station für Chirurgie und im Bedarfsfall eine Intensivstation vorfinden, so Hecken. Ferner müsse erforderlichenfalls spätestens 30 Minuten nach Einlieferung ein Facharzt an ihrem Bett stehen.

Die Regelung des G-BA geht zurück auf einen gesetzlichen Auftrag, die bisherige Notfallversorgung durch Vergütungszuschläge auf ein qualitativ höheres Niveau zu bringen. Hierbei sind für jede Stufe der Notfallversorgung Mindestvorgaben differenziert festzulegen – insbesondere zur Art und Anzahl von Fachabteilungen, zur Anzahl und Qualifikation des Fachpersonals sowie zum zeitlichen Umfang der Bereitstellung von Notfallleistungen.


Quelle:
KNA