Kardinal Kasper rät zu Alternativen bei Reformdialog

Verweis auf ein Bistumsmodell

Mehrfach hat sich der emeritierte Kurienkardinal Walter Kasper in der Debatte um den Synodalen Weg zu Wort gemeldet. Meist tat er dies mit Kritik am deutschen Reformdialog. Nun schlägt er einen Kompromiss vor.

Walter Kasper, emeritierter Kurienkardinal / © Cristian Gennari/Romano Siciliani (KNA)
Walter Kasper, emeritierter Kurienkardinal / © Cristian Gennari/Romano Siciliani ( KNA )

In der Debatte über den Fortgang des katholischen Reformdialogs in Deutschland schlägt Kardinal Walter Kasper vor, nach Alternativen zu suchen.

"Der Synodale Rat ist in der vom Synodalen Weg vorgesehenen Weise definitiv gescheitert", schreibt Kasper in einem Beitrag für die theologische Plattform communio.de. Stattdessen gelte es, nach anderen Lösungen für eine "effektive Mitwirkung der Laien im Leben der Kirche" Ausschau zu halten. Denn daran führe kein Weg vorbei.

Fünfte Synodalversammlung in Frankfurt / © Maximilian von Lachner (SW)
Fünfte Synodalversammlung in Frankfurt / © Maximilian von Lachner ( SW )

Im Synodalen Rat sollen Bischöfe und Laien gemeinsam über die Zukunft der Kirche in Deutschland beraten und Grundsatzentscheidungen fällen.

Das geplante Gremium ist eine Frucht des Synodalen Weges. Gegen das Vorgehen hatte der Vatikan mehrfach sein Veto eingelegt. Die katholische Kirche in Deutschland sei nicht befugt, ein Gremium zu gründen, in dem außer den Bischöfen auch Laien über kirchliche Grundsatzfragen mit entscheiden.

Verweis auf Modell des Bistums Stuttgart-Rottenburg

Kasper verwies auf das im Bistum Rottenburg-Stuttgart praktizierte Modell als möglichen Ausweg aus der aktuell festgefahrenen Lage. Im Diözesanrat des Bistum säßen Laien, Priester und Ordensleute. Das Gremium berate nicht nur, sondern stimme auch ab. "Doch anders als der Synodale Rat: Der Bischof stimmt nicht ab. Er steht nicht über der Synode, und die Synode steht nicht über ihm. Beide brauchen einander. Denn der Beschluss des Gremiums wird nur wirksam, wenn der Bischof dem Mehrheitsbeschluss zustimmt."

Dom Sankt Martin in Rottenburg / © SSKH-Pictures (shutterstock)
Dom Sankt Martin in Rottenburg / © SSKH-Pictures ( shutterstock )

Der 90-jährige Kasper war von 1989 bis 1999 selbst Bischof von Rottenburg-Stuttgart. Dann wurde er in den Vatikan berufen, wo er zuletzt bis 2010 Präsident des Päpstlichen Rates zur Förderung der Einheit der Christen war. Der Geistliche, der seit 2001 Kardinal ist, lehrte zuvor lange Theologie in Münster und Tübingen und verfasste mehrere theologische Grundlagenwerke.

In seinem Beitrag für communio.de zog Kasper mit Blick auf das Zueinander zwischen Bischof und Diözesanrat in Rottenburg-Stuttgart einen Vergleich zur Politik. Nach der Verfassung der Bundesrepublik werde ein vom Parlament mehrheitlich gebilligtes Gesetz erst durch die Unterschrift des Bundespräsidenten rechtlich wirksam.

"Falls der Bundespräsident verfassungsmäßige Bedenken hat, kann er seine Unterschrift verweigern. Ist eine Einigung nicht möglich, muss am Ende das Bundesverfassungsgericht angerufen werden."

Evangelium die oberste Norm der Kirche

In der Kirche sei die oberste Norm das Evangelium und dessen verbindliche Auslegung in der Kirche, führte Kasper aus. "Darüber hat der Ortsbischof aufgrund des ihm bei der Bischofsweihe übertragenen Hirtenamtes zu wachen. Er kann, ja muss gegen Beschlüsse Einspruch erheben, welche der Lehre der Kirche oder dem universalen Kirchenrecht widersprechen."

Pileolus eines Bischofs / © Antonio Gravante (shutterstock)
Pileolus eines Bischofs / © Antonio Gravante ( shutterstock )

Gelinge es nicht, den Konflikt gütlich zu lösen, stehe jedem Christen die Berufung an den Papst beziehungsweise an das Dikasterium für die Glaubenslehre, bei grundsätzlichen Verfahrensproblemen an das oberste Verwaltungsgericht, die Apostolische Signatur, offen.

Problematisch sei, dass es hierbei keine Zwischeninstanzen gebe, "an die man sich wenden kann, bevor man den komplizierten Weg nach Rom antritt", räumte Kasper ein. Offenkundig bestehe an dieser Stelle im Kirchenrecht eine Lücke. "Hier - und nicht bei auch rechtsstaatlich abwegigen Berufungen auf demokratische Verfahren - sollte der Synodale Weg ansetzen. Man muss sich auch in der Kirche bei offensichtlichem Missbrauch wehren können."

Synodaler Ausschuss

Der Synodale Ausschuss ist ein Ergebnis des Synodalen Wegs zur Zukunft der katholischen Kirche in Deutschland. Er soll die Einrichtung eines Synodalen Rates vorbereiten. In dem neuen Gremium wollen Bischöfe und katholische Laien ihre Beratungen über mögliche Reformen in der Kirche fortsetzen, die sie bei dem 2019 gestarteten Synodalen Weg begonnen haben.

Symbolbild Synodaler Weg / © Maximilian von Lachner (SW)
Symbolbild Synodaler Weg / © Maximilian von Lachner ( SW )
Quelle:
KNA