Kabinett will Protest vor Abtreibungspraxen verbieten

Gesteigbelästigungen sollen Ordnungswidrigkeit werden

Die Bundesregierung befasst sich am heutigen Mittwoch mit der sogenannten Gehsteigbelästigung. Der entsprechende Gesetzentwurf aus dem Bundesfamilienministerium sieht vor, dass sie künftig als Ordnungswidrigkeit geahndet werden soll.

Eine Demonstrantin hält einen Fötus aus Kunststoff in der Hand bei einer Demonstration gegen Abtreibung. / © Tyler Orsburn/CNS photo (KNA)
Eine Demonstrantin hält einen Fötus aus Kunststoff in der Hand bei einer Demonstration gegen Abtreibung. / © Tyler Orsburn/CNS photo ( KNA )

Dann droht bei Verstößen ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro. Als Gehsteigbelästigung werden Protestaktionen von Abtreibungsgegnern in der Nähe von Beratungsstellen, Krankenhäusern und Arztpraxen bezeichnet, die Schwangerschaftskonfliktberatungen anbieten oder Schwangerschaftsabbrüche vornehmen.

Es handele sich zahlenmäßig zwar um ein kleines Problem, räumte Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) am Mittwoch im ZDF-Morgenmagazin ein. Doch zuletzt sei es vermehrt zu solch "unzumutbaren Verhaltensweisen" gekommen. Die Bundesregierung wolle das Selbstbestimmungsrecht betroffener Frauen schützen, betonte Paus. Diese dürften bei der ohnehin schwierigen Entscheidung über eine Abtreibung nicht mit Hass und Hetze konfrontiert werden.

Städte wie Frankfurt am Main hatten mehrmals vergeblich versucht, Demonstrationen von Lebensschützern vor Beratungsstellen zu verbieten. Paus hatte einen entsprechenden Entwurf bereits mehrfach angekündigt. Die Ampelfraktionen hatten sich in ihrem Koalitionsvertrag auf eine Ahndung des Vorgehens verständigt. Lebensschutz-Vereine kritisieren das Vorhaben.

Ungehinderter Zugang zu Beratungsstellen

Laut dem aktuellen Entwurf muss ein ungehinderter Zugang zu den Beratungsstellen gewährleistet werden. Schwangere dürfen demnach in Hör- und Sichtweite nicht gegen ihren Willen angesprochen werden.

Nach derzeitiger Gesetzeslage ist ein Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich rechtswidrig; er bleibt jedoch straflos, wenn er in den ersten zwölf Wochen vorgenommen wird. Zudem muss die Schwangere sich zuvor beraten lassen, und zwischen Beratung und Abbruch müssen mindestens drei Tage liegen. Ausdrücklich nicht rechtswidrig ist eine Abtreibung nach einer Vergewaltigung sowie bei Gefahr für das Leben oder die körperliche oder seelische Gesundheit der Schwangeren.

Quelle:
KNA