Jerusalemer Patriarchat verschärft Maßnahmen gegen Coronavirus

 (DR)

Nach dem Bekanntwerden von sieben Corona-Infektionen im Raum Bethlehem hat das Lateinische Patriarchat von Jerusalem seine Anweisungen für Gotteshäuser und geistliche Häuser in der Region Bethlehem sowie in Jericho verschärft. "Bedauerlicherweise ist die Gefahr bereits in unserer Mitte, und mit Verantwortungsgefühl müssen wir mit den Behörden und den für die öffentliche Gesundheit zuständigen zum Wohl aller zusammenarbeiten", heißt es in einem Brief von Patriarchatsleiter Pierbattista Pizzaballa an seine Gläubigen.

Demnach sind Messfeiern einschließlich der Sonntagsmesse nur noch für Gruppen mit bis zu 15 Gläubigen erlaubt und unter der Voraussetzung, dass der Raum einen Mindestabstand von einem Meter zwischen den Personen erlaubt. Gläubige seien von der Sonntagspflicht befreit. Ferner darf die Kommunion nur in Form von Handkommunion gespendet werden. Die Handreichung zum Friedensgruß sowie jede Form von Körperkontakt sind zu vermeiden. Als weitere Schutzmaßnahme ordnete Pizzaballa an, Weihwasserbecken in Kirchen und Kapellen zu leeren. Beerdigungsfeiern sollen mit so wenig wie möglichen Teilnehmern auf Friedhöfen, nicht jedoch in geschlossenen Räumen abgehalten werden. Alle pastoralen und kirchlichen Aktivitäten werden abgesagt.

Pizzaballa regt zudem an, wo möglich Messen in den Medien zu übertragen. Eine weitere Möglichkeit seien Freiluftmessen, solange diese mit den Anordnungen des palästinensischen Gesundheitsministeriums vereinbar seien. Das Ministerium hatte die Schließung sämtlicher Kirchen, Moscheen und Bildungseinrichtungen für die Dauer von zwei Wochen angeordnet. Die Notstandsregelung gilt für den Raum Bethlehem sowie für Jericho und das Jordantal.

Ebenfalls untersagt werden demnach alle Veranstaltungen, Konferenzen und Treffen in dem genannten Zeitraum. Die weitere Einreise von Touristengruppen wird mit sofortiger Wirkung untersagt, bestehende Hotelreservierungen werden aufgehoben. Sich bereits in Bethlehem befindende Touristengruppen sollen unter die Aufsicht der Behörde gestellt werden. (kna/Stand 05.03.2020)