Italiener soll EU-Beauftragter für Religionsfreiheit werden

Früherer Europaabgeordneter

Der italienische Christdemokrat Mario Mauro soll neuer EU-Sonderbeauftragter für Religionsfreiheit werden. Die Europäische Kommission verständigte sich auf den 60-jährigen früheren Europaabgeordneten.

Europaflagge vor dem Europäischen Parlament in Brüssel / © Symbiot (shutterstock)
Europaflagge vor dem Europäischen Parlament in Brüssel / © Symbiot ( shutterstock )

Der italienische Christdemokrat Mario Mauro soll neuer EU-Sonderbeauftragter für Religionsfreiheit werden. Die Europäische Kommission verständigte sich auf den 60-jährigen früheren Europaabgeordneten und Chef der Kleinpartei "Popolari per l'Italia", wie aus EU-Kreisen verlautete. Vorgänger Christos Stylianides hatte das Amt nach nur vier Monaten im September 2021 zugunsten eines Ministerpostens in Griechenland aufgegeben.

Der Einfluss des Sonderbeauftragten für Religions- und Glaubensfreiheit außerhalb der EU gilt unter anderem aufgrund der finanziellen und personellen Ausstattung als beschränkt. Mauro bekleidete von 2009 bis 2011 eine ähnliche Funktion als Vertreter der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) gegen Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Diskriminierung insbesondere gegenüber Christen.

Langjähriger Europaabgeordneter

Als Europaabgeordneter von 1999 bis 2013 hatte Mauro wiederholt auf die Lage bedrängter Christen im Nahen und Mittleren Osten hingewiesen; eine 2011 verabschiedete Erklärung der EU-Außenminister zu Religionsfreiheit kritisierte er, weil sie die Situation christlicher Minderheiten nicht eigens betonte. 2013 übernahm Mauro für fünf Jahre einen Sitz im italienischen Senat. Ende 2013 gründete er die Partei Popolari per l'Italia, die sich bei teils liberalen Zügen am Gründervater der italienischen Christdemokratie Luigi Sturzo (1871-1959) orientiert.

In der Regierung Enrico Letta diente der aus dem süditalienischen Wallfahrtsort San Giovanni Rotondo stammende Mauro, der der katholischen Laienbewegung "Comunione e Liberazione" angehört, zehn Monate als Verteidigungsminister.

Religionsfreiheit

Die Religionsfreiheit gehört zu den grundlegenden Menschenrechten. In Deutschland heißt es in Artikel 4 des Grundgesetzes: "Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich." Die ungestörte Religionsausübung - gleich welcher Konfession - soll ebenfalls gewährleistet sein.

Religionsfreiheit weltweit eingeschränkt / © N.N. (Open Doors)
Religionsfreiheit weltweit eingeschränkt / © N.N. ( Open Doors )
Quelle:
KNA