Israel veröffentlicht Besuchsregeln für Palästinenser

Ausnahmen zum Ramadan

Israel hat am Montagabend eine Reihe von Maßnahmen für die palästinensische Bevölkerung zum islamischen Fastenmonat Ramadan mitgeteilt. Unter anderem sollen die Öffnungszeiten an den Grenzübergängen verlängert werden.

Eine muslimische Frau und ein Mädchen sitzen auf einer Mauer vor der Al-Aksa-Moschee (Al-Aqsa-Moschee) und dem Felsendom auf dem Tempelberg in der Altstadt von Jerusalem / © Corinna Kern (KNA)
Eine muslimische Frau und ein Mädchen sitzen auf einer Mauer vor der Al-Aksa-Moschee (Al-Aqsa-Moschee) und dem Felsendom auf dem Tempelberg in der Altstadt von Jerusalem / © Corinna Kern ( KNA )

Unter anderem legte die zuständige israelische Koordinationsstelle für Regierungsaktivitäten in den besetzten Gebieten (COGAT) fest, wer zu den traditionellen islamischen Freitagsgebeten den Jerusalemer Tempelberg (Haram al-Scharif) besuchen darf.

Keine Genehmigung für den Besuch der Heiligen Stätte benötigen demnach Frauen, Kinder unter 12 sowie Männer über 55 Jahren. Männer zwischen 45 und 54 Jahren dürfen den Haram al-Scharif betreten, sofern sie eine gültige Genehmigung haben.

Genaue Zahlen nicht bekannt

Frauen über 50 und Männer über 55 Jahre aus dem Gazastreifen sollen von sonntags bis donnerstags in begrenzter Zahl Besuche in Jerusalem erlaubt werden. Angaben über die genaue Zahl der Besuchsgenehmigungen machte die Behörde nicht. Die Öffnungszeiten an den verschiedenen Grenzübergängen innerhalb der palästinensischen Gebiete sollen verlängert werden.

Islamischer Fastenmonat Ramadan

Für Muslime ist das Fasten, das jeweils im neunten Monat des islamischen Mondjahres stattfindet, eine der fünf Säulen ihrer Religion neben dem Pilgern nach Mekka, den täglichen Gebetszeiten, dem Glaubensbekenntnis zu Allah als einzigem Gott und dem Almosengeben. Auf das Ende des Ramadan folgt das dreitägige Fest des Fastenbrechens, arabisch 'Id al Fitr.

Viele gläubige Muslime verzichten im Fastenmonat Ramadan für vier Wochen tagsüber auf Genussmittel, Essen und Trinken / © Drazen Zigic (shutterstock)
Viele gläubige Muslime verzichten im Fastenmonat Ramadan für vier Wochen tagsüber auf Genussmittel, Essen und Trinken / © Drazen Zigic ( shutterstock )
Quelle:
KNA