Holocaust-Leugner Williamson scheitert mit Revision

Wegen Volksverhetzung verurteilt

Der Holocaust-Leugner Richard Williamson ist mit der Revision gegen seine erneute Verurteilung wegen Volksverhetzung gescheitert. Der frühere Bischof der Pius-Bruderschaft geht nun nach Karlsruhe.

Auch in den eigenen Reihen nicht mehr erwünscht: Bischof Williamson (KNA)
Auch in den eigenen Reihen nicht mehr erwünscht: Bischof Williamson / ( KNA )

Der jahrelange Rechtsstreit um den britischen ehemaligen Traditionalistenbischof Richard Williamson (74) wird nun auch Karlsruhe beschäftigen. Einen Tag nach ihrer Niederlage vor dem Nürnberger Oberlandesgericht (OLG) kündigten Williamsons Anwälte am Freitag eine Verfassungsbeschwerde an. Dies sei notwendig, um im Falle einer Ablehnung den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg anrufen zu können.

Dessen ungeachtet ist Williamson erstmals wegen Volksverhetzung rechtskräftig verurteilt. Der Holocaustleugner muss eine Geldstrafe von 1.800 Euro zahlen (Aktenzeichen 1 OLG 2 Ss 2/14). Das OLG hatte mit Beschluss vom 10. April Williamsons Einspruch gegen ein zweitinstanzliches Urteil des Landgerichts Regensburg vom 23.

September vergangenen Jahres verworfen. Schon zuvor war der Brite zweimal in Regensburg für dieselbe Tat verurteilt worden. Die Entscheidungen wurden jedoch nicht wirksam, da sie das OLG Nürnberg wegen Verfahrensfehlern aufhob.

Williamson hatte gegenüber schwedischen Fernsehjournalisten den Holocaust geleugnet. So bezifferte er die Zahl der von den Nazis ermordeten Juden auf höchstens 300.000 und bestritt die Existenz von Gaskammern in den Vernichtungslagern. Das Interview war am 1. November 2008 im deutschen Priesterseminar der Piusbruderschaft in Zaitzkofen bei Regensburg aufgezeichnet worden. Die ultrakonservative Bruderschaft schloss den Briten 2012 aus ihren Reihen aus. Seither versucht Williamson auf eigene Faust, Anhänger um sich zu scharen, etwa über die auch im Internet präsente "St. Marcel Initiative".

Internationaler Skandal

Das Anfang 2009 veröffentlichte Interview löste einen internationalen Skandal aus. Denn kurz danach gab der Vatikan bekannt, dass der damalige Papst Benedikt XVI. die Exkommunikation von Williamson und drei weiteren Bischöfen der Piusbrüder aufgehoben habe. Erst später stellte der Vatikan klar, Benedikt XVI. habe Williamsons Äußerungen zum Holocaust nicht gekannt.

Williamsons Anwälte argumentieren bis heute, ihr Mandant habe die Verbreitung seiner Äußerungen in Deutschland nicht gewollt. Die Journalisten hätten ihn überrumpelt. Holocaustleugnung ist in Schweden nicht strafbar. Das OLG erkannte indes keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten.

 

Quelle:
KNA